Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren der 380kV Freileitung von Adlkofen nach Matzenhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.02.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

TenneT TSO GmbH plant das Übertragungsnetz in Bayern auszubauen und beantragt die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Adlkofen bis nach Matzenhof. Dieser Teilabschnitt soll in dem betreffenden Bereich die bestehende 220-kV-Freileitung Altheim – St. Peter ersetzen.
Gegenwärtig besteht zwischen dem Umspannwerk (UW) Altheim und dem Markt Tann eine 2-systemige 220-kV-Leitung (gestrichelte und dünne blaue Linie). Bei Tann führen zwei weitere 220-kV-Systeme vom UW Pirach kommend (hellviolette Linie) auf die bestehende Leitung. sodass ab Tann eine 4-systemige Leitung bis zur Landesgrenze am Inn führt. Am Abzweig Matzenhof befindet sich zudem eine 2-systemige Stichleitung zum UW – Simbach.


Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb einer 2-systemigen (auf ca. 56 km) und einer 4-systemigen (2 x 380 kV und 2 x 220 kV auf ca. 11 km) 380-kV-Freileitung zwischen Adlkofen und Matzenhof sowie den Rückbau der bestehenden 220-kV-Freileitung im selben Raum. Die geplante Leitung verläuft, mit Ausnahme der in der Landesplanerischen Beurteilung vom 18.05.2016 thematisierten Varianten, in den überwiegenden Fällen in einem Abstand von ca. 20 m – 80 m zur bestehenden Leitung.

Landesplanerische Beurteilung:


Der aus 177 Masten bestehende Teilabschnitt hat eine Länge von insgesamt ca. 66 km und verläuft innerhalb der nieder- und oberbayerischen Landkreise Landshut, Mühldorf am Inn und Rottal-Inn zwischen den Städten Landshut und Simbach am Inn. Der beantragte Trassenverlauf ist in der unten stehenden Abbildung in rot dargestellt. Die bestehenden Leitungen sind in orange (Leitung B116 Isar – Ottenhofen), blau (Leitung B69 Pirach – Tann) und schwarz (Leitung B104 Altheim – St. Peter) abgebildet. Die bestehende 220-kV-Leitung wird mit dem Bau der neuen Leitung zurückgebaut.

Die entsprechenden Unterlagen können unter


eingesehen werden (Alternativ im Rathaus Zi.-Nr. 1.15).

Gemeindliche Stellungnahme:

1. Landesentwicklungsprogramm

Gemäß der Teilfortschreibung des LEP wurde unter Nr. 6.1.2 folgender Grundsatz angefügt:

„Höchstspannungsleitungen: Planungen und Maßnahmen zum Neubau oder Ersatzneu-bau von Höchstspannungsfreileitungen sollen energiewirtschaftlich tragfähig unter besonderer Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen (z.B. für Bau-, Gewerbe- und Erholungsgebiete) und der Belange des Orts- und Landschaftsbildes erfolgen. Eine ausreichende Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung ist in der Regel dann gegeben, wenn die Höchstspannungsfreileitun-gen folgende Abstände einhalten:

- mindestens 400 m zu
a) Wohngebäuden im Geltungsbereich eines Bebauungs-plans oder im Innenbereich gemäß § 34 des Bauge-setzbuchs, es sei denn Wohngebäude sind dort nur ausnahmsweise zulässig,

b) Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen,

c) Gebieten die gemäß den Bestimmungen eines Bebau-ungsplans vorgenannten Einrichtungen oder dem Wohnen dienen, und

- mindestens 200 m zu allen anderen Wohngebäuden.
Beim Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen sollen erneute Überspannungen von Siedlungsgebieten ausgeschlossen werden.“

Besonders im Bereich Seyboldsdorf und Frauensattling werden diese Abstände teils deutlich unterschritten. Im Erläuterungsbericht Anlage 2, S. 49 der Antragsunterlagen wird für den Bereich Seyboldsdorf die Nähe der 380 kV Leitung abgewogen:


Detailplanung im Bereich Seyboldsdorf

Gegenstand der Betrachtung im Bereich Seyboldsdorf ist der Planungsabschnitt zwischen den bestehenden Maststandorten 55/56 und dem Maststandort 61. In diesem Bereich wurden 3 Varianten untersucht, Variante A, B und C. Die Landesplanerische Beurteilung bewertet die Varianten A und C als nicht raumverträglich. Variante B wurde als mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar beurteilt.

Trassenbeschreibung A, B und C

Variante A beginnt zwischen den Maststandorten 55/56. Sie verläuft bis Maststandort 57 in südöstliche Richtung entlang der Bestandstrasse. Ab diesem Mastpunkt macht sie einen Knick nach Osten bis zur Kreisstraße LA 2, von der sie nach Süden abbiegt. Sie quert die Bestandstrasse und verläuft weiter parallel zu dieser Richtung Südosten. Schließlich endet sie kurz vor Maststandort 61.
Unter Beachtung der Maßgabe 6 der Landesplanerischen Beurteilung verläuft Variante B zwischen den Maststandorten 55/56 und der Kreisstraße LA 2 wie Variante A. Anschließend zweigt sie von der Variante A in südöstliche Richtung ab und durchläuft Feldflur. Etwa auf Höhe des Maststandortes 60 knickt sie in Richtung Süden ab und überspannt einen Teichkomplex, um weiterhin in der Feldflur verlaufend nördlich von Maststandort 61 an die Variante A anzuschließen.
Variante C verläuft ab Maststandort 55/56 in südöstliche Richtung parallel zur bestehenden Bestandstrasse, passiert die Kreisstraße LA 2 nördlich Seyboldsdorf, schließt auf Höhe von Maststandort 59 an Variante A an und verläuft anschließend bis kurz vor Maststandort 61 in deren Trasse.

Gesamtbewertung der Varianten A, B und C

Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens, unter Zugrundelegung der in der Raumordnung durchgeführten Untersuchungen sowie Beachtung von Maßgabe 6 der Landesplanerischen Beurteilung, hat die Vorhabenträgerin die drei Varianten gegenübergestellt und sich aus folgenden Gründen im Bereich Seyboldsdorf für Variante B als Antragstrasse entschieden.
Für Variante B spricht die Abstandsoptimierung der geplanten Trasse zur Wohnbebauung. Während Variante C bis auf ca. 60 m in 17 Fällen und Variante A bis auf 58 m an Wohnbebauung heranrückt, erfolgt die geringste Annäherung bei Variante B in einem Abstand von 101 m ab Trassenmitte. Diese Entlastungswirkung gewichtet die Vorhabenträgerin stärker als die Aspekte Raumordnung/Regionalplanung, Eigentumsschutz sowie Gesamtlänge und Maststandortanzahl.
Im Hinblick auf den Aspekt Raumordnung/Regionalplanung ist Variante C vorzugswürdig, da sie trassengleich bzw. parallel zur Bestandsleitung errichtet wird und ein Vorranggebiet Wasserversorgung auf vergleichsweise geringster Länge quert. Auch im Hinblick auf den abwägungserheblichen Belang des Eigentums ist Variante C vorzugswürdig, da sie vollständig trassennah oder parallel zur 220-kV-Bestandstrasse verläuft. Die 220-kV-Bestandsleitung prägt die in ihrem Einwirkungsbereich liegenden Grundstücke und mindert im Grundsatz ihre Schutzwürdigkeit. Insofern sind die durch Variante C in Anspruch zu nehmenden Grundstücke durch die Vorbelastung der 220-kV-Bestandstrasse gemindert und im Grundsatz weniger schutzwürdig als die im Rahmen des Trassenverlaufs von Variante A und B neu in Anspruch zu nehmende Grundeigentum. Zudem wäre Variante C vor Variante A und Variante B bezüglich der Aspekte Trassenlänge und Anzahl der Maststandorte der Vorzug einzuräumen ist, da es sich bei C um den vergleichsweise kürzesten Trassenverlauf handelt, der zudem die Errichtung eines Maststandortes weniger verlangt.
Hinsichtlich des Schutzgutes Tiere/Pflanzen ergibt sich aufgrund der geringeren Flächen mit Wuchshöhenbeschränkungen in diesen Bereichen eine leichte Vorzugswürdigkeit der Varianten A/B vor Variante C. Im Hinblick auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter ist Variante B ein leichter Vorrang einzuräumen, da sie im vergleichsweise größten Abstand zu Baudenkmälern verläuft. In der Gesamtschau der zu beachtenden Aspekte gibt die Vorhabenträgerin Variante B den Vorzug vor den Varianten A und C.“

Trotz der in den Antragsunterlagen abschließend abgewogenen Varianten ist eine wohnbebauungsfernere Variante in Erwägung zu ziehen (insb. für Seyboldsdorf und Frauensattling).


2. Erdverkabelung

Alternativ (wenn ein weiteres Abrücken nicht möglich ist) ist - zumindest für die wohnbebauungsnahen Trassenverläufe (insb. Seyboldsdorf und Frauensattling) - eine Erdverkabelung durchzuführen.

3. Mastenausführung

Ebenfalls sind statt der Gittermasten Kompaktmasten zu verwenden .

4. Sonderlandeplatz Vilsbiburg / Special Airfield EDMP

Die Stadt Vilsbiburg verfügt über einen Sonderlandeplatz, eine Beeinträchtigung ist ebenfalls zu überprüfen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der vorgelegten Stellungnahme zum o.g. Planfeststellungsverfahren zu. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme an die Regierung von Niederbayern mit der Bitte um Berücksichtigung weiter zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.03.2018 11:22 Uhr