Formlose Bauvoranfrage - Thomas Bretschneider, Herrnfelden 35 b, FlNr. 4/18, Gem. Gaindorf - Neubau EFH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.02.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 4/18, der Gemarkung Gaindorf, ein Einfamilienhaus errichten.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg beschreibt den zu bebauenden Bereich als Dorfgebiet. Eine Bebauung gem. § 34 BauGB ist daher vorstellbar. 

Das Gebäude befindet sich allerdings im Hochwasserbereich und die Erschließung ist zu klären.

Dies ist allerdings erst im Rahmen eines Vorbescheides über das Landratsamt möglich.

In der Anlage ist der mögliche Anschlusspunkt an den Kanal dargestellt. Das Grundstück liegt daher nicht am städtischen Kanal an. Das Grundstück kann jedoch gem. § 7 Abs. 3 Entwässerungssatzung der Stadt Vilsbiburg mittels Sondervereinbarung durch einen Privatkanal angeschlossen werden. Dabei übernimmt der Bauherr die Herstellung der Grundleitung „Anschlusspunkt – eigenes Grundstück“ inkl. Wartung auf seine Kosten. Eine Berechnung des Kanalherstellungsbeitrags erfolgt zusätzlich noch.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen für die Bebauung gem. § 34 BauGB für ein Einfamilienhaus in Aussicht, wenn:
  • Die Erschließung gesichert ist (insb. durch Sondervereinbarung) .
  • Andere öffentlich-rechtliche Belange (insb. Hochwasserschutz) nicht entgegenstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Datenstand vom 05.03.2018 11:22 Uhr