Tempo 30 vor dem Kindergarten St. Martin - Stellungnahme des Landratsamtes Landshut


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.02.2018 ö informativ 13.1

Sachverhalt

„Die Situation beim Kindergarten St. Martin an der Frauensattlinger Straße habe ich bei einem Ortstermin auch noch Herrn Seemann, dem Sachbearbeiter Verkehr bei der PI Landshut, vorgestellt. Er schließt sich unserer Auffassung an.
Damit verbleibt es dabei, das vor diesem KiGa an der LA 5 keine 30 km/h-Beschränkung angeordnet wird, weil eine solche mangels besonderer Umstände nicht erforderlich ist (§ 45 Abs. 9 Satz 1 StVO).
An der Eichenstraße besteht eine größere Anzahl von Parkplätzen. Die Begleitpersonen können von hier aus die Kinder an der Tür des Kindergartens abliefern und abholen, ohne das auf die Kinder vom Kreisstraßenverkehr eine Gefahr ausginge. Auch sonst gibt es auf der Kreisstraße keine vom Kindergarten ausgehenden kritische Begleiterscheinungen wie erhöhten Parkraumsuchverkehr.
Die Kreisstr. ist im KiGa-Bereich auch noch mit einem Zebrastreifen sowie beidseitigem Gehweg ausgestattet.“

Diskussionsverlauf

Frau Feß wünscht eine erneute Überprüfung unter Einbeziehung von § 45 Abs. 3 Satz 4 StVO (Ausnahmetatbestand).

Frau Koj fragt an, weshalb die Tempo 30 in Geisenhausen angeordnet werden konnte.

Datenstand vom 05.03.2018 11:22 Uhr