Antrag auf Baugenehmigung - Erweiterung Werk 2 + Neubau Process Center + Parkplatz - Baumgartenstraße 29, Fl.Nr. 1324/21 & 1324/22, Gemarkung Vilsbiburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Baumgartenstraße Erweiterung Deckblatt Nr. 2“. Der Neubau eines Process Centers umfasst ein verfahrenstechnisches Technikum, ein Labor, Büroarbeitsplätze und Mitarbeiterparkplätze. Mit dem Bau des Process Centers werden die Arbeitsplätze von ca. 65 Beschäftigten des Antragstellers vom Werk I zum Werk II verlegt.
Für das Vorhaben wird folgende Befreiung beantragt:
Verlegung der festgesetzten Randeingrünung für ca. 96 m². Der Bebauungsplan setzt als Randeingrünung für das Gewerbegebiet einen 10 Meter breiten Streifen als flächige Gehölzpflanzung fest. Lt. dem Antragsteller muss im südwestlichen Bereich der Umfahrung (Kurvenbereich) des Bestandsgebäudes des Werks II eine größere Rangierfläche angelegt werden um den neu geplanten LKW-Stell- & Waschplatz erreichen zu können.
Die betroffene Randeingrünung soll stattdessen flächen- und qualitätsgleich im Bereich des beantragten Mitarbeiterparkplatzes und des bestehenden Regenrückhaltebeckens an der Baumgartenstraße erstellt werden.
Von Seiten der Verwaltung wird die beantragte Befreiung aus städtebaulicher Sicht als vertretbar angesehen, da durch das bestehende Werk II eine Verschiebung der Umfahrung nicht mehr möglich ist. Ebenso wird ein flächen- und qualitätsgleicher Ersatz geschaffen.
Im Zuge des vorliegenden Antrags auf Baugenehmigung wurde der Antragsteller zur durchgehenden Anlegung der 10 Meter breiten Randeingrünung aufgefordert, da diese an der Westseite noch fehlt. Der den Antragsunterlagen beigelegte Freiflächengestaltungsplan sollte daher auch Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Zudem wird eine Abweichung von den gesetzlichen Abstandsflächen wegen der Überdeckung der Abstandsflächen des Pförtnergebäudes mit denen des geplanten Neubaus beantragt. Diese Abweichung liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit der Stadt Vilsbiburg, sondern in der des Landratsamtes Landshut als Untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Zustimmung der angrenzenden Grundstückseigentümer liegt lt. Antragsteller vor.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung
- Verlegung der festgesetzten Randeingrünung (Ziffer 0.2.4.2)
erteilt.
Das Landratsamt Landshut wird ersucht den vorgelegten Freiflächengestaltungsplan zum Bestandteil der zu erteilenden Baugenehmigung zu erklären.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2024 15:14 Uhr