Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport & Einliegerwohnung - Am Wiesengrund 16, Fl.Nr. 545/21, Gemarkung Frauensattling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2024 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub Süd“ aus dem Jahr 1998.


Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
  • Abweichung von der Dachform des Wohnhauses. Zulässig sind Sattel- (15°-28°) oder Pultdächer (10°-15°). Beantragt wird ein höhenversetztes Pultdach mit einer Dachneigung von 28°. Der Antragsteller begründet dies mit einer besseren Belichtung mit Tageslicht im Obergeschoss und eine größere Einspeisefläche für die Solarmodule auf der Südost-Dachseite.
  • Abweichung von der Dachform des Carports. Zulässig sind Dachformen und -neigungen wie bei den Hauptgebäuden (siehe oben). Beantragt wird ein extensiv begrüntes Flachdach. Der Antragsteller begründet dies in der Anpassung an die unmittelbar angrenzende Nachbargarage (Erstplanender-Zweitplanender) und in einer besseren Regenwasserrückhaltung.
  • Abweichung von der Farbe der Dacheindeckung. Zulässig ist naturrot. Beantragt wird anthrazit. Der Antragsteller begründet dies mit der Anpassung an die Nachbargebäude auf denen bereits anthrazitfarbene Dachziegel genehmigt wurden.
  • Abweichung von der Festsetzung zu Grenzgaragen. Zulässig ist eine maximale Länge von 8,00 und eine Grundfläche von 50 m² Metern. Beantragt wird eine Länge von 10,50 Meter und eine Grundfläche von 64,72 m². Der Antragsteller begründet dies in der Anpassung an den Erstplanenden. Die zusammengebauten Carports ergeben dann eine Einheit.
  • Abweichung von der Empfehlung zur Gestaltung des Geländes. Stützmauern sind unzulässig. Beantragt werden zwei Natursteinstützmauern mit einer Höhe von jeweils 0,60 Metern. Der Antragsteller begründet dies in der Einliegerwohnung im Untergeschoss und als Absturzsicherung im vorhandenen Geländeverlauf.
  • Überschreitung der Baugrenzen mit dem Carport im Südosten um 0,24 Meter und im Nordwesten um 2,265 Meter. Überschreitung der Baugrenze mit dem dritten Stellplatz im Norden um 3,00 Meter und Überschreitung der Baugrenzen mit dem Wohnhaus im Nordosten um 2,00 Meter. Der Antragsteller begründet dies in der Anpassung an den Erstplanenden (Nachbar) und in dem Zusammenbau von Wohnhaus mit dem Carport. Im Bebauungsplan ist eine freistehende Garage festgesetzt.

Aus Sicht der Verwaltung sind die beantragten Befreiungen städtebaulich vertretbar. Ein Großteil der Befreiungen ist der Anpassung an den Nachbarn (= Erstplanender) geschuldet. Die Anpassung des Zweitplanenden war bei diesen beiden Grundstücken im Diskussionsverlauf der BUA-Sitzung vom 05.07.2021 (TOP 8) bereits vorgesehen. Die Abweichung von der Dachform mit einem höhenversetzten Pultdach und der Dachfarbe werden als unproblematisch angesehen, da sich diese sehr gut in den vorhandenen Gebäudebestand einfügen. Die beiden Stützmauern von jeweils 0,60 Metern mit dazwischenliegender Böschung stellen eine sinnvolle Geländeanpassung vom höherliegenden Garten zum Untergeschoss an der Erschließungsstraße dar. Die Baugrenzenüberschreitung durch einen Zusammenbau von Carport und Wohnhaus wurde bereits mehrfach im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erteilt.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.






Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen für das beantragte Bauvorhaben zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
  • Abweichung von der Dachform Wohnhaus & Carport,
  • Abweichung von der Farbe der Dacheindeckung,
  • Abweichung von der Festsetzung zu Grenzgaragen,
  • Abweichung von der Empfehlung der Gestaltung des Geländes,
  • Überschreitung der Baugrenzen mit Carport, Stellplatz und Wohnhaus
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2024 15:14 Uhr