Neuordnung (Verlängerung) der Ortsstraße "Flurweg" in Haarbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf Grund des Grunderwerbes der Flurnummer 1816/0, Gemarkung Haarbach, durch die Stadt ist der Flurweg zur Erschließung der bestehenden und möglicherweise zukünftigen neuen Bebauung zu verlängern.
Die Ortsstraße „Flurweg“ wird an der Nordgrenze der bestehenden Straße mit der Flurnummer 1792/31, Gemarkung Haarbach, nördlich um ca. 43 m verlängert und endet am nördlichen Grenzpunkt der Flurnummer 1821/0, Gemarkung Haarbach, in einer Entfernung von ca. 6 Meter in nordwestlicher Richtung entlang der Grundstücksgrenze.
Das neue gemeindliche Teilstück beinhaltet eine Teilfläche der Flurnummer 1816/0, Gemarkung Haarbach. Straßenbaulastträger wird die Stadt Vilsbiburg.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt gemäß Art. 6 BayStrWG die Verlängerung der Ortsstraße „Flurweg“ in Haarbach.
Das neue gemeindliche Teilstück beinhaltet eine Teilfläche aus der Flurnummer 1816/0, Gemarkung Haarbach. Die Verlängerung hat eine Länge von ca. 43 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2024 15:14 Uhr