Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Gartengerätehauses - Geiselsdorf 9, Fl.Nr. 777/2, Gemarkung Seyboldsdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB), da es außerhalb der vorhandenen Bebauung in Geiselsdorf liegt.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Baugrundstück eine Fläche für die Landwirtschaft mit dem damaligen Gebäudebestand dar.
Das auf dem Baugrundstück bestehende Wohnhaus und die Garage wurden im Jahr 2021 vom Landratsamt Landshut als Ersatzbauten für den ursprünglichen Gebäudebestand genehmigt. Bestandteil des damaligen Bauantrags war anfangs auch ein Nebengebäude mit einer Grundfläche von 104 m². Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt. Im Zuge der Bearbeitung im Landratsamt wurde das Nebengebäude aus den Antragsunterlagen gestrichen. Die Hintergründe dafür sind unklar.

Das nun beantragte Nebengebäude weist eine Fläche von 43,31 m² auf. Es soll für Gartengeräte, ein WC und einen Freisitz genutzt werden. Vom Antragsteller wurde folgende Erklärung mit den Antragsunterlagen eingereicht.


Die erforderliche Nachbarunterschrift liegt vor.



Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2024 11:24 Uhr