Widmung eines beschränkt öffentlichen Weges als Geh- und Radweg "Schandlweg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Überarbeitung des Straßenbestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass der Weg zwischen der Georgenstraße (Vilsbiburg) und der Fischerstraße nicht öffentlich gewidmet ist. Der Weg ist mit Verkehrszeichen als Geh- und Radweg beschildert und wird auch als solcher genutzt.
In diesem Zusammenhang liegt der Stadt Vilsbiburg eine Widmungszustimmung aus dem Jahr 1996 vom damaligen Grundstückseigentümer, Herrn Hans Schandl, vor. Herr Schandl hat schriftlich der Widmung seiner Teilgrundstücksflächen zum Geh- und Radweg zugestimmt.
Die Zustimmung beinhaltet eine Teilfläche der FlNr. 605/2, 570/3, 570 und 607/2, Gemarkung Vilsbiburg. Der Weg hat eine Breite von ca. 3,50 m. In einer Erklärung vom 11.12.1996 wurde ferner vereinbart, dass der Weg zu den Grundstücken von  Herrn Schandl mittel Maschendrahtzaun abgegrenzt werden muss. Dieser Zaun wurde errichtet  und ist in der Natur vorhanden.
Im weiteren Verlauf führt der Weg über eine Teilfläche der FlNr. 565/21 und durch das Grundstück mit der FlNr. 569/15, Gemarkung Vilsbiburg. Eigentümer dieser Grundstücke ist die Stadt Vilsbiburg.
Der Weg soll als beschränkt öffentlicher Weg, als Geh- und Radweg, gewidmet werden. Er hat eine Länge von ca. 122,00 m. Der Weg hat eine Breite von ca. 3,50 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg. 
Er verläuft über die Teilflächen der Grundstücke FlNr. 605/2, 570/3, 570 und 607/2, 565/21 und das durch das Grundstück mit der FlNr. 569/15, Gemarkung Vilsbiburg. Anfangspunkt ist bei Buja Straße Ecke Georgenstraße an der nordöstlichen Seite der FlNr. 575/24, Gemarkung Vilsbiburg.  Endpunkt ist die Einmündung in die Fischerstraße an der nordwestlichen Grenze der FlNr. 569/15, Gemarkung Vilsbiburg, zwischen den Grundstücken der FlNrn. 569/14 und 565/19, Gemarkung Vilsbiburg.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass der Weg zwischen der Georgenstraße (Vilsbiburg) und der Fischerstraße als beschränkt öffentlicher Weg mit der Bezeichnung „Schandlweg“, als Geh- und Radweg, gewidmet wird. Er hat eine Länge von ca. 122,00 m. Der Weg hat eine Breite von ca. 3,50 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg. 
Er verläuft über die Teilflächen der Grundstücke FlNr. 605/2, 570/3, 570 und 607/2, 565/21 und das durch das Grundstück mit der FlNr. 569/15, Gemarkung Vilsbiburg. Anfangspunkt ist bei Buja Straße Ecke Georgenstraße an der nordöstlichen Seite der FlNr. 575/24, Gemarkung Vilsbiburg.  Endpunkt ist die Einmündung in die Fischerstraße an der nordwestlichen Grenze der FlNr. 569/15, Gemarkung Vilsbiburg zwischen den Grundstücken der FlNrn. 569/14 und 565/19, Gemarkung Vilsbiburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2024 08:32 Uhr