Widmung eines beschränkt öffentlichen Weg als Fußweg zwischen der Freiung und Jahngarten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Bereich der Freiung wird ein Grundstück Wohnungen und Gewerbeeinheiten bebaut. Durch die Bebauung verläuft ein Weg. Der Weg erschließt die Freiung mit dem Jahngarten. Der Weg verläuft durch das bebaute Grundstück (auf der Decke der Tiefgarage) und liegt auf Privatgrund. Der Eigentümer hat der Widmung des Weges und der Treppenanlagen zugestimmt.
Der Weg hat eine Länge von ca. 50 m und eine Breite von ca. 2,50 m. Er verläuft auf der FlNr. 87, Gemarkung Vilsbiburg und einer Tlfl. der FlNr. 87/4. Gemarkung Vilsbiburg.  Er beginnt an der Ortsstraße Freiung, an der südlichen Grenze der FlNr. 87, Gemarkung Vilsbiburg, und endet an der südlichen Grenze der FlNr. 87/4, Gemarkung Vilsbiburg. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg.

Diskussionsverlauf

Herr Leidl erklärt die städtebaulichen Zusammenhänge und Wegeverbindungen zwischen der Freiung und dem Jahngarten. Dies stellt eine Bereicherung der fußläufigen Erreichbarkeit und eine qualitative Erhöhung des Aufenthaltscharakters zwischen Jahngarten und Freiung dar.

StRin Geilersdorfer erkundigt sich, was es bedeutet, wenn man für die Wegefläche zukünftig die Straßenbaulast übernimmt. Frau Eder erklärt, dass die Stadt dann für die Pflege und den Unterhalt (Bau, Winterdienst, usw.) zuständig ist. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass der Weg von der Ortsstraße Freiung durch das bebaute Grundstück zum Jahngarten als beschränkt öffentlicher Fußweg gewidmet wird.
Der Weg hat eine Länge von ca. 50 m und eine Breite von ca. 2,50 m. Er verläuft auf der FlNr. 87, Gemarkung Vilsbiburg und einer Tlfl. der FlNr. 87/4. Gemarkung Vilsbiburg.  Er beginnt an der Ortsstraße Freiung, an der südlichen Grenze der FlNr. 87, Gemarkung Vilsbiburg, und endet an der südlichen Grenze der FlNr. 87/4, Gemarkung Vilsbiburg. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2024 08:32 Uhr