Städtische Förderungen - Jahreshöchstbetragsbegrenzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 05.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie bereits im Herbst 2023 angeregt sollten die allgemeinen Zuschussrichtlinien der Stadt Vilsbiburg, mit Stand August 2016, überprüft bzw. angepasst werden.
Der aktuelle Zuschusssatz, den die Stadt Vilsbiburg gewährt beträgt derzeit
- 22,5 % bei Investitionen im Sportbereich (sowie im kulturellen Bereich, sinngemäß)
- Kirchenrenovierungen werden mit 7,5 % bezuschusst,
- Pfarrhäuser, wenn sie denkmalschutzwürdig sind, mit 5%
- Friedhofsangelegenheiten 10%
- Kriegerdenkmäler 10 %
Die Entwicklung der städtischen Zuweisungen (Antragstellungen) ist in den vergangenen Jahren signifikant angestiegen.
Angesichts dieser rasanten Steigerung und der haushaltswirtschaftlichen Lage der Stadt Vilsbiburg wird vorgeschlagen, eine Deckelung / Jahreshöchstbegrenzung für die einzelnen Bereiche des städtischen Zuschusswesens einzurichten.
Die Jahresdurchschnittsförderung 2016 bis 2022 beträgt bei
- kirchlichen Institutionen 39.050,45 EUR
- Sportvereinen 20.154,11 EUR
Der absolute Jahreshöchstbetrag betrug im vorgenannten Zeitraum bei
- kirchlichen Institutionen 82.500 EUR (=2016 Zuschuss Turmsanierung der
Wallfahrtskirche)
- Sportvereinen 20.250 EUR (=2017 Einzelförderung Zuschuss
Vereinsflugzeug)
folgende Deckelungen wären denkbar
- Sportbereich 50.000 EUR
- kirchliche Institutionen 50.000 EUR
Eine Aufteilung auf mehrere Jahre sollte zulässig sein. Die Deckelungen sollen Jahreshöchstgrenzen darstellen, bezogen auf den Haushaltsansatz.
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Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass sich die Projekte in der Auszahlung des Zuschusses auch über mehrere Jahre erstrecken können, sollte die Jahreshöchstgrenze erreicht sein.
Auf Nachfrage von StR Klaus Kirchner erklärte Frau Entwistle, dass die Anträge jährlich nach dem Windhundprinzip (Eingangsdatum) abgearbeitet werden. Es kann somit auch passieren, sollte die Höchstgrenze ausgeschöpft sein, dass Projekte in das nächste Jahr verschoben werden müssen.
Beschluss
Einer Jahreshöchstgrenze im Bereich
- Sport in Höhe von 50.000 EUR
- kirchliche Institutionen in Höhe 50.000 EUR
wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.02.2024 09:24 Uhr