Zuschussantrag Neuanschaffung Kirchenorgel
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 05.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bereits am 06.11.2023 wurde über den Investitionskostenzuschussantrag der Kirchenverwaltung Vilsbiburg, für die Neuanschaffung einer Kirchenorgel, beraten.
Die Verwaltung wurde beauftragt etwaige Möglichkeiten einer Zuschussgewährung zu eruieren.
Grundsätzlich werden Investitionskostenzuschüsse nach den Gesamtanschaffungskosten einer Maßnahme berechnet. Die Finanzierung der Maßnahme setzt sich meist aus mehreren Komponenten zusammen.
Sollte die Stadt Vilsbiburg einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 7,5 % gewähren, kämen hier 75.000 EUR (bei Investitionskosten von 1.000.000 EUR) zu tragen.
Aus den Verwaltungsgrundsätzen der Wahrheit und Klarheit sollte auch im vorliegenden Fall nicht von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen werden.
Ggf. ist eine jährliche Deckelung des Zuschussbetrags zu beachten.
Beschluss
Der Kirchenverwaltung Vilsbiburg wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 75.000 EUR zur Neuanschaffung einer Kirchenorgel gewährt.
Die Mittel werden entsprechend im Haushalt bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.02.2024 09:24 Uhr