Antrag auf Änderung eines Bebauungsplanes "Grub Deckblatt Nr. 3" zur Erweiterung der Bebauung im Sinne der Nachverdichtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 08.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragsteller wurden im Rahmen des Flächenmanagements als Eigentümer einer klassischen Baulücke von der Verwaltung angeschrieben. Im darauffolgenden Beratungsgespräch wurde der Wunsch für eine Erweiterung der bisherigen Baumöglichkeiten formuliert. Mit dem nun vorliegenden schriftlichen Antrag wird die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Grub Deckblatt Nr. 3“ aus dem Jahr 1998 für das Grundstück Fl. Nr. 529/7, Gemarkung Vilsbiburg, beantragt.

Der Bebauungsplan weist für dieses Grundstück derzeit eine Wiesenfläche aus. Grund dafür war damals die nördlich liegende Hangkante mit Eichenaltbestand:

Die Antragsteller sind ebenfalls Eigentümer der westlich der Wiese liegenden und derzeit noch unbebauten Wohnbauparzelle. Im Rahmen der Vorbereitung des Beratungsgesprächs zum Flächenmanagement wurden auch die alten Verfahrensordner für die Aufstellung des Bebauungsplans „Grub Deckblatt Nr. 3“ durchgesehen. In diesem Zuge wurde festgestellt, dass ursprünglich eine Bebauung des derzeit als Wiese festgesetzten Bereichs geplant war, aber letztlich aufgrund von Einwendungen der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt die in Kraft getretene Planung realisiert wurde.
Aus diesem Grund fand bereits ein Ortstermin der Verwaltung mit einem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landshut statt. Hierbei wurde der zwingende Erhalt der Baum- und Strauchhecke am Nordrand der Grundstücke an der Gruber Straße besprochen. Diese ist als Biotop geschützt. Ebenso darf das Wurzelwerk dieser Bepflanzung nicht verletzt werden. Ansonsten spricht einer zusätzlichen Überplanung des Grundstücks aber nichts entgegen. Die bestehende Hecke unmittelbar entlang des Gehwegs der Gruber Straße muss nicht erhalten bleiben.

Das Grundstück Fl. Nr. 529/7, Gemarkung Vilsbiburg, weist an der schmalsten Stelle eine Tiefe von 16,82 Metern auf. Die Gesamtfläche beträgt 1.205 m² und würde sich aus Sicht der Verwaltung für eine innerörtliche Nachverdichtung eignen. Unter Berücksichtigung der nördlich liegenden Baum- und Strauchhecke wird sich der bebaubare Bereich verschmälern.


Eine konkrete Planung der Antragsteller für eine Bebauung gibt es noch nicht. Im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens müsste zuerst die bebaubare Fläche außerhalb des Wurzelwerks der Baum- und Strauchhecke ermittelt und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Daraus ergibt sich dann erst die weitere Wohnbauentwicklung.

Der Bebauungsplan „Grub Deckblatt Nr. 3“ ist ein eigenständiger Bebauungsplan und keine Änderung des Bebauungsplanes „Grub“. Er setzt derzeit ein allgemeines Wohngebiet fest. Im Rahmen der Aufstellung dieses Bebauungsplanes gab es ein Bürgerbegehren „Rettet das Gruber Tal“ gegen den gesamten Bebauungsplan. Das Bürgerbegehren wurde mit Stadtratsbeschluss vom 16.06.1997 für zulässig erklärt, aber nicht stattgegeben. Daraufhin gab es am 14.09.1997 einen Bürgerentscheid. Bei 2.506 abgegebenen gültigen Stimmen haben 1.867 Bürger gegen den Bürgerentscheid gestimmt. Da der Bürgerentscheid damit nicht mehr als die Hälfte an Zustimmung erhalten hat, wurde der Bürgerentscheid abgelehnt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 beschlossen, dem Stadtrat die Aufstellung eines Deckblatts zum Bebauungsplan „Grub Deckblatt Nr. 3“ für ein Einfamilienhaus vorzuschlagen. Der Geltungsbereich soll das Grundstück mit der Flurnummer 529/7, Gemarkung Vilsbiburg, mit einer Gesamtfläche von 1.205 m² umfassen.

Im Hinblick auf das derzeit betriebene Flächenmanagement der Stadt, sollte zudem überlegt werden zukünftig für alle Bauleitplanungen für Privatpersonen eine Bauverpflichtung über einen städtebaulichen Vertrag festzusetzen.

Diskussionsverlauf

Die Leitung der Bauverwaltung Sandra Eder erklärte, dass man erstmals im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit dem Grundstückseigentümer regeln möchte, den B-Plan wieder aufzuheben, wenn das Grundstück nicht innerhalb von sieben Jahren bebaut wird. 

StR Florian Anzeneder macht auf die an der Stelle eingeschränkte Zufahrtssituation in das Wohngebiet aufmerksam. Eine Bebauung an dieser Stelle wird die Situation weiter verschlechtern.  Der Antragssteller besitzt auch das Nachbargrundstück, welches trotz Baurecht nicht bebaut ist. 

Dr. Manfred v. Dewitz verwies auf den alten Baumbestand auf dem Grundstück, welcher geschützt werden sollte. Sandra Eder erklärte in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen des Verfahrens auch die Naturschutzbehörde am Landratsamt Landshut beteiligt wird und eine Aussage dazu treffen wird. 

StR Wolfgang Schwimmer machte den Vorschlag, den Grundstückseigentümer fachliche Informationen zu einem Biotop zur Verfügung zu stellen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt ein Deckblatt zum Bebauungsplan „Grub Deckblatt Nr. 3“ für ein Einfamilienhaus aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 529/7, Gemarkung Vilsbiburg, mit einer Gesamtfläche von 0,12 Hektar.

Die Kosten für die Aufstellung des Deckblatts sind vollständig von den Antragstellern zu tragen. Das Deckblatt zum Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Datenstand vom 15.04.2024 11:39 Uhr