Aktualisierung der Plakatierungsverordnung der Stadt Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 08.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 08.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund einiger Anpassungen hinsichtlich der Wahlwerbung, muss die Plakatierungsverordnung von 2019 aktualisiert werden. Die Änderungen wurden im Entwurf gelb markiert.  Die Rechtsaufsichtbehörde wurde vorab beteiligt. Es wurden keine Beanstandungen mitgeteilt.

Diskussionsverlauf

StR Florian Anzeneder machte den Vorschlag, den Veranstaltern die Möglichkeit einzuräumen, die Plakate nach fünf anstatt wir ursprünglich drei Tagen nach der Veranstaltung abzuhängen. In diesem Zusammenhang wurde nochmals verdeutlicht, dass die Plakate an den städtischen Plakatträgern für Wahlwerbung nicht abgenommen werden müssen.

Weiter wurde allgemein im Gremium festgestellt, dass ein Klammern der Wahlplakate bei einer Nachplakatierung auf den städtischen Plakatträgern sinnvoller ist, alles diese Plakate zu kleben. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Plakatierungsverordnung mit der Änderung, dass ein Abnehmen der Plakate innerhalb von fünf Tagen nach der Veranstaltung zu erfolgen hat. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2024 11:39 Uhr