Aufstellung eines Deckblatts Nr. 1 zum Bebauungsplan "Schachtengraben"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Für den Bebauungsplan „Schachtengraben“ aus dem Jahr 1995 sollte eine Deckblatt Nr. 1 aufgestellt werden, um die derzeit vorhandene Bebauung in Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu bringen und auch die zukünftige Nutzung an das Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Vilsbiburg anzupassen.


Die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen werden durch die neu errichtete Montagehalle (Hausnummer 106) fast vollständig überschritten. Zudem ermöglicht der Bebauungsplan eine Einzelhandelsfläche für bis zu 800 m² Verkaufsfläche im Geltungsbereich. Gemäß dem Einzelhandelsentwicklungskonzept sollen Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment lediglich im zentralen Versorgungsbereich (Kernbereich und Erweiterungsbereich) sowie an den Nahversorgungsstandorten zulässig sein.

Aus diesen Gründen ist aus Sicht der Verwaltung die Aufstellung eines Deckblatts aus städtebaulicher Sicht für die drei bebaubaren Grundstücke erforderlich. Eine Überplanung des Straßenbereichs wird als nicht erforderlich gesehen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt ein Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan „Schachtengraben“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die Fl. Nr. 1935/1, 1938/5 und 1938/4, alle Gemarkung Vilsbiburg, mit einer Gesamtfläche von 1,3 Hektar. Das Deckblatt soll im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 09:08 Uhr