Erlass einer Veränderungssperre Nr.4 zum Bebauungsplan "Schachtengraben Deckblatt 1"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Um die Planungen aus dem eben gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 
„Schachtengraben Deckblatt 1“ abzusichern ist es notwendig eine Veränderungssperre zu 
erlassen.  

Mit der Veränderungssperre kann ein in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan gegen 
Veränderungen gesichert werden, die der Planung widersprechen. Dies ist erforderlich.  

Die Bauaufsichtsbehörde kann unter bestimmten Umständen im Einvernehmen der Stadt 
Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen. In der Regel können dies Vorhaben sein, 
die bei Durchführung der Planung nicht widersprechen.  

Bestandteil dieses Beschlusses ist der Satzungstext mit Geltungsbereich über die 
Veränderungssperre Nr. 4 und eine kurze Begründung zur Erforderlichkeit der 
Veränderungssperre.  

Diskussionsverlauf

StR Hiller fragte nach dem weiteren Vorgehen, sollte jetzt in dem Gebiet ein Bauantrag eingereicht werden.
Die Leitung der Bauverwaltung Sandra Eder erklärte, dass das Gremium durch die Veränderungssperre einen Bauantrag welcher den Zielen des zukünftigen B-Plans widerspricht, ablehnen kann. Würde das Landratsamt Landshut als Baugenehmigungsbehörde das Einvernehmen dann ersetzen, kann die Stadt dagegen Rechtsmittel einlegen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Satzung über die Veränderungssperre Nr. 4 der Stadt 
Vilsbiburg. Sie tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 09:08 Uhr