Erlass einer Veränderungssperre Nr.4 zum Bebauungsplan "Schachtengraben Deckblatt 1"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 18.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Um die Planungen aus dem eben gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
„Schachtengraben Deckblatt 1“ abzusichern ist es notwendig eine Veränderungssperre zu
erlassen.
Mit der Veränderungssperre kann ein in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan gegen
Veränderungen gesichert werden, die der Planung widersprechen. Dies ist erforderlich.
Die Bauaufsichtsbehörde kann unter bestimmten Umständen im Einvernehmen der Stadt
Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen. In der Regel können dies Vorhaben sein,
die bei Durchführung der Planung nicht widersprechen.
Bestandteil dieses Beschlusses ist der Satzungstext mit Geltungsbereich über die
Veränderungssperre Nr. 4 und eine kurze Begründung zur Erforderlichkeit der
Veränderungssperre.
Diskussionsverlauf
StR Hiller fragte nach dem weiteren Vorgehen, sollte jetzt in dem Gebiet ein Bauantrag eingereicht werden.
Die Leitung der Bauverwaltung Sandra Eder erklärte, dass das Gremium durch die Veränderungssperre einen Bauantrag welcher den Zielen des zukünftigen B-Plans widerspricht, ablehnen kann. Würde das Landratsamt Landshut als Baugenehmigungsbehörde das Einvernehmen dann ersetzen, kann die Stadt dagegen Rechtsmittel einlegen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Satzung über die Veränderungssperre Nr. 4 der Stadt
Vilsbiburg. Sie tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2024 09:08 Uhr