Folgende Investitionskostenzuschussanträge des TSV Haarbach erreichten am 24.03.2024 die Finanzverwaltung
- Anschaffung von zwei Fußballtoren
- Anschaffung eines Mähroboters
- Antrag zur Platzsanierung
- Antrag Anschaffung Backofen (Eingang 11.03.2024)
- Antrag Anschaffung Gasgrill (Eingang 19.04.2024)
Antragsbegründung Fußballtore:
Die bisherigen Fußballtore sind seit dem Jahr 1996 im Einsatz. Durch die 28-jährige Nutzung ist der Zustand der Tore entsprechend schlecht. Eine Neuanschaffung ist zu tätigen.
Die Anschaffungskosten für die beiden Fußballtore betragen 2.876,00 EUR.
Es könnte der städtische Investitionskostenzuschuss in Höhe von 22,5 % in Frage kommen. Die Anschaffung entspricht den Vorgaben der städtischen Zuschussrichtlinien.
2.876,00 EUR * 22,5 % = 647,10 EUR
Antragsbegründung Mähroboter:
Der TSV Haarbach beabsichtigt sich für die Pflege der beiden Rasenspielfelder einen Mähroboter anzuschaffen.
Hierbei entstehen Anschaffungskosten, (Mähroboter, Roboter-Garage + Nebenkosten) in Höhe von 22.293,71 EUR. Bei der Anschaffung eines Rasenmähroboters könnte ebenfalls der städtische Investitionskostenzuschuss zu tragen kommen.
22.293,71 EUR * 22,5 % = 5.016,08 EUR
Antragsbegründung Platzsanierung:
Weiter plant der TSV Haarbach eine umfassende Sanierungsmaßnahme an den Rasenspielfeldern. Hierzu wurde ein entsprechendes Angebot der Fa. Hadersdorfer beigelegt.
Die geplanten Arbeiten belaufen sich auf 5.219,67 EUR.
Bei den aufgeführten Arbeiten handelt es sich um Vertikutieren des Haupt- und Trainingsplatzes, Sand ausstreuen am Trainingsplatz sowie Tiefenlockern und Abziehen.
Diese Maßnahmen sind nicht den haushaltsrechtlichen Begriff der Investition (insbesondere Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und Baumaßnahmen / Herstellungsaufwand) zuzuordnen. Für die Sanierung der Rasenspielfelder kann kein städtischer Investitionskostenzuschuss gewährt werden.
Antragsbegründung Backofen:
Es soll für die Küche des Sportheims ein neuer Backofen (Ersatzbeschaffung) angeschafft werden.
Die Investition könnte dem Erwerb von Anlagevermögen zugerechnet werden, ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 22,5 % kommt in Betracht.
1.065,05 EUR * 22,5 % = 239,64 EUR
Antragsbegründung Gasgrill:
Der TSV Haarbach beabsichtigt einen Gasgrill zur Verpflegung von zahlreichen Turnieren und Veranstaltungen anzuschaffen. Die Anschaffungskosten für den Grill liegen bei 730,00 EUR (brutto).
Die Anschaffungskosen des Gasgrills liegen nicht über der steuerlichen Abschreibungsgrenze für geringwertige Anlagegüter, §6 Abs. 2 Satz 1 EstG, so dass es sich hier nicht um eine Investition im haushaltsrechtlichen Sinne handelt.