Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Garten- & Geräteschuppens - Am Kirchanger 6; Fl.Nr. 32/0, Gemarkung Frauensattling
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB), da es außerhalb der vorhandenen Bebauung in Frauensattling liegt. Der Garten- und Geräteschuppen hat Außenmaße von 12,00 Meter auf 5,00 Meter.
Der Flächennutzungsplan stellt für das Baugrundstück eine Fläche für die Landwirtschaft mit der Spezifikation „Magerrasen/Trockenrasen“ dar.
Auf dem Baugrundstück wurde im Jahr 2022 der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage genehmigt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt, da sich der Nordteil des Baugrundstücks aus Sicht der Verwaltung im unbeplanten Innenbereich befindet und sich das Wohnhaus in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Das aktuelle Bauvorhaben widerspricht zwar den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, im Zuge der Neuaufstellung wird aber auch über diesen Bereich beraten werden müssen, ob man das Baugrundstück insgesamt nicht in ein Dorfgebiet (MD) ändert. Eine weitergehende Ausweitung der Bebauung nach Süden ist ausgeschlossen, da anschließend das städtische Grundstück mit dem Löschweiher angrenzt.
Vom Antragsteller wurde zur Größe und geplanten Nutzung des Garten- und Geräteschuppens folgende Erklärung abgegeben:
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt, dass den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.05.2024 16:07 Uhr