Antrag auf Baugenehmigung - Umbau & Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf vier Wohneinheiten - Gobener Straße 46; Fl.Nr. 1905/8, Gemarkung Vilsbiburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Goben aus dem Jahr 1964. Die Eigentümer wurden im Jahr 2023 im Zuge des Flächenmanagements in der Kategorie „Leerstehendes Wohnhaus“ angeschrieben. Der heute vorliegende Antrag auf Baugenehmigung ist das Ergebnis dieser Eigentümeransprache.
Beantragt wird der Umbau und die Erweiterung des bestehenden Einfamilienwohnhauses aus dem Jahr 1977 in ein Wohnhaus für vier Wohneinheiten. Die bestehende Garage und der Durchgang zum rückwärtigen Gartenbereich werden abgebrochen und durch nicht überdachte Stellplätze ersetzt. Ebenso wird an der Nordgrenze eine nicht überdachte Abstellfläche für Fahrräder geschaffen. An die Erweiterung des Wohnhauses im Süden schließt eine Terrasse mit einer Tiefe von 1,50 Meter an. An der Südwestecke wird ein Balkon geschaffen.
Darstellung mit Baugrenzen:
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Goben sind erforderlich:
- Überschreitung der vorderen Baugrenze mit dem südlichen Anbau und Terrasse und einem Teil der Stellplätze 6 und 7.
- Überschreitung der seitlichen Baugrenze mit einem Teil des Stellplatzes 3 und der Stellfläche für die Fahrräder.
- Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung. Lt. Bebauungsplan sind ein Erdgeschoss und ein weiteres Vollgeschoss (E+1) zulässig. Beantragt wird zusätzlich der Ausbau des Dachgeschosses (E+1+DG).
- Abweichung von der zulässigen Firstrichtung. Zum bestehenden First wird ein Quergiebel ausgeführt um das Dachgeschoss nutzbar zu machen.
Die beantragten Befreiungen werden vom Antragsteller wie folgt begründet:
Aus Sicht der Verwaltung wird das Bauvorhaben positiv bewertet. Ebenso können aus Sicht der Verwaltung die beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt werden. Im Zuge der Nachverdichtung handelt es sich um eine sinnvolle Umbau- & Erweiterungsmaßnahme zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.
Lt. Mitteilung des Antragstellers liegt die Zustimmung zum Bauvorhaben nur von einer angrenzenden Eigentümerin nicht vor. Lt. dem Antragsteller wurde die Zustimmung durch die übrigen Eigentümer erteilt. Eine ordnungsgemäße Beteiligung aller Nachbarn wurde der Verwaltung gegenüber nachgewiesen. Zudem liegt eine Stellungnahme von den nördlichen und westlichen Nachbarn vor. Diese wurde den Stadträten vorab über das RIS zur Verfügung gestellt. Der Antragsteller hat bereits einen entsprechenden Antrag auf isolierte Befreiung für einen Sichtschutzzaun eingereicht.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
- Überschreitung der vorderen Baugrenze.
- Überschreitung der seitlichen Baugrenze.
- Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung.
- Abweichung von der zulässigen Firstrichtung.
erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.05.2024 16:07 Uhr