Antrag auf isolierte Befreiung - Errichten eines Sichtschutzzaunes - Gobener Str. 46; Fl.Nr. 1905/8, Gemarkung Vilsbiburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt wird das Errichten eines Sichtschutzzaunes entlang der kompletten West- und Nordgrenze und auf eine Länge von 16,00 Metern an der Ostgrenze des Grundstücks Gobener Straße 46. Der Sichtschutzzaun soll mit einer geschlossenen Holzverschalung mit einer Höhe von 1,80 Meter errichtet werden. Es wird kein Sockel errichtet.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Goben“ aus dem Jahr 1964. Dieser trifft folgende Festsetzungen zu den Einfriedungen:
Die beantragte Befreiung überschreitet das zulässige Maß von 1,00 Meter über Straßenoberkante. Von dieser Festsetzung wird eine Befreiung benötigt.
Der Antragsteller begründet den Antrag auf isolierte Befreiung wie folgt:
Lt. Aussage des Antragstellers liegen die Zustimmungen der angrenzenden Eigentümer nicht vollständig vor. Eine ordnungsgemäße Nachbarbeteiligung wurde der Verwaltung gegenüber nachgewiesen. Es fehlt die Zustimmung einer Eigentümerin, welche auf eine Länge von 3,00 Meter an das Baugrundstück angrenzt und auf der gesamten Länge eine Grenzgarage errichtet hat. Im Zuge des vorliegenden Antrags wird auch auf den Antrag auf Baugenehmigung für die Nachverdichtung auf dem Baugrundstück verwiesen.
Aus städtebaulicher Sicht sollte an der Westgrenze der Sichtschutzzaun nicht bis an den Gehweg heranreichen, sondern erst ab Beginn der Stellplätze beginnen. Nach Rücksprache mit dem Antragsteller wäre eine solche Verkürzung aus seiner Sicht ebenfalls tragbar.
Diskussionsverlauf
StR Hiller erläutert, dass der Sichtschutz von den Nachbarn gefordert wird um Blendungen durch in der Nacht einfahrende Autos in die Nachbarhäuser zu verhindern. Eine Kürzung der beantragten Einfriedung auf Höhe der ersten Stellplätze ist sinnvoll. Wichtig sei der Sichtschutz ab dem Bereich der abzubrechenden Garage, da hier eine Lücke in der Bepflanzung zwischen den Grundstücken entsteht.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Goben“ nicht zu erteilen. Die Antragsunterlagen sind dahingehend abzuändern, dass der Sichtschutz an der Westgrenze erst ab Beginn des ersten Stellplatzes beginnt. Eine erneute Behandlung im Bau- und Umweltausschuss hat nicht zu erfolgen. Die Verwaltung wird ermächtigt die entsprechende Befreiung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.05.2024 16:07 Uhr