Antrag auf Baugenehmigung - Tektur zur Errichtung eines Therapiezentrums wg. Anbau einer PV-Anlage mit Wechselrichterhäuschen und Zubau von zusätzlichen Kfz-Stellplätzen außerhalb der Baugrenzen - Dieselstraße 3, Fl. Nr. 25/127, Gemarkung Gaindorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2024 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Süd-West aus dem Jahr 1999.

Das bestehende Therapiezentrum wurde auf Grundlage einer Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren aus dem Jahr 2008 errichtet. Im Zuge der Digitalisierung von Bestandsakten ist jedoch aufgefallen, dass zusätzlich eine PV-Anlagen Überdachung als Carport, ein Wechselrichterhäuschen und auch die Freibereiche abweichend zur Genehmigungsfreistellung errichtet wurden. Zudem wurde die im Bebauungsplan festgesetzten Eingrünungsmaßnahmen nicht umgesetzt. Mit dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung soll der Ist-Zustand baurechtlich genehmigt werden.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
  • Überschreitung der Baugrenzen mit den Stellplätzen. Gemäß dem Bebauungsplan ist entlang der Dieselstraße ein 5 Meter breiter privater Grünstreifen zu erstellen. In der Genehmigungsfreistellung aus dem Jahr 2008 wurde dieser Grünstreifen und die Errichtung von 17 Stellplätzen vor dem Gebäude dargestellt. Zusätzlich wurden fünf Längsstellplätze zum Grundstück Dieselstraße 5 dargestellt. Diese Stellplätze erfüllen den gesetzlichen Stellplatzbedarf. Tatsächlich wurde der private Grünstreifen auf eine Breite von 1,10 Meter reduziert um 22 Stellplätze zwischen der Dieselstraße und dem Gebäude zu schaffen. Auf die Längsparkplätze zum Grundstück Dieselstraße 5 wurde hingegen verzichtet und stattdessen seitlich am Gebäude 8 Stellplätze für Praxisfahrzeuge errichtet. Diese wurden mit einer PV-Anlage überdacht.
  • Unterschreitung der erforderlichen Baumpflanzungen. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind auf dem Baugrundstück vier Großbäume und drei Kleinbäume zu pflanzen. Beantragt wird eine Reduzierung auf zwei Kleinbäume und einen Verzicht auf Großbäume.

Der Antragsteller begründet die beantragten Befreiungen wie folgt:


Darstellung der Außenanlagen in der Genehmigungsfreistellung aus dem Jahr 2008:

Beantragte Umsetzung:

Folgende Abweichung wird zusätzlich von bauordnungsrechtlichen Vorgaben (Garagen- und Stellplatzverordnung) wird beantragt:
  • Unterschreitung der erforderlichen Fahrgassenbreite von 6,00 Meter. Beantragt wird eine Fahrgassenbreite von ca. 4,05 Meter für die Zufahrt zu den Stellplätzen unter dem PV-Carport.

Über diese Abweichung entscheidet allein das Landratsamt Landshut als Untere Bauaufsichtsbehörde.

Es liegen keine Nachbarunterschriften vor.

Von Seiten der Verwaltung wird eine Reduzierung des im Bebauungsplan festgesetzten 5,00 Meter breiten privaten Grünstreifens auf 1,10 Meter und die erhebliche Reduzierung der Baumpflanzungen kritisch gesehen. Gemäß der Begründung zum Bebauungsplan war eine einseitige Alleebepflanzung mit Großbäumen vorgesehen. Allein als Hitzeschutz bzw. die Vermeidung von Hitzeinseln während der Sommermonate ist es aus Sicht der Verwaltung geboten an einer Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Großbaumpflanzungen festzuhalten. Die Kleinbäume dienen zur Gliederung und Beschattung von Parkplatzflächen. Durch diese Anordnung der Bäume entwickelt sich eine Grünstruktur, die das Erscheinungsbild Parkplatz wesentlich reduzieren soll. Zudem würde im Geltungsbereich ein Bezugsfall für weitere Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes geschaffen.

Diskussionsverlauf

StR Bauer erkundigt sich, ob das beantragte Bauvorhaben den Ist-Zustand darstelle. Herr Zehentbauer bejaht dies. StR Hiller stellt fest, dass es sich um gravierende Abweichungen vom Bebauungsplan bzw. von der Genehmigungsfreistellung handle. Der Vorsitzende führt aus, dass die Stadt die Bebauungs- und Grünordnungspläne nicht ohne Grund aufstelle. Zudem werde aktuell ein Hitzeaktionsplan erstellt, wo man sich mit dem Thema Hitzeinseln und Beschattung umfassend beschäftige. Mit dem vorliegenden Antrag würde man einen Bezugsfall für viele weitere Grundstücke schaffen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen für den vorgelegten Antrag auf Baugenehmigung nicht zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2024 11:47 Uhr