Erweiterungsbau Heilig-Geist-Stiftung; Antrag SPD-Fraktion


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, 30.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 30.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Chronologische Zusammenstellung des bisherigen Werdegangs zum Erweiterungsbau Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg

  • Antrag der SPD-Fraktion vom 11.11.2015, Behandlung im Stadtrat am 30.11.2015
Beantragt wurde: Um den rapiden Entwicklungen auf den Wohnungsmarkt entgegen zu wirken, solle die Stadt Vilsbiburg selbst, oder in Zusammenarbeit mit geeigneten Partnern, Baugenossenschaft oder Heilig-Geist-Stiftung, bezahlbaren Mietwohnungsraum schaffen.

Dem Antrag wurde stattgegeben. Es galt abzuklären, inwieweit die Baugenossenschaft oder die Heilig-Geist-Stiftung (gem. ihres Stiftungsauftrages) hierfür offen wäre. 

Laut Schreiben vom 08.01.2016 konnte sich die Baugenossenschaft Vilsbiburg eine Zusammenarbeit mit der Stadt Vilsbiburg grundsätzlich vorstellen, soweit die Rahmenbedingungen passen. 

Das Landratsamt Landshut, als Rechtsaufsichtsbehörde, äußerte zu einer Verwertung des unbebauten Grundstücks der Heilig-Geist-Stiftung, an der Eichenstraße, mittels Überlassung eines Erbbauvertrags an die Stadt Vilsbiburg, keine Bedenken. Es müsse der Stiftungszweck gesichert werden, „Unterhaltung von Altenwohnungen und die Unterstützung bedürftiger Personen“.

  • Information im Stadtrat am 25.01.2016

  • Antrag der CSU-Fraktion vom 20.03.2016
Beantrag wurde: In den Haushaltsberatungen wurde ein gut gefülltes Rücklagenpolster der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg festgestellt. Aufgrund der niedrigen Zinsphase, solle einem Verlust des Eigenkapitals entgegengewirkt und gem. des Stiftungsauftrags in bezahlbaren Wohnraum für Senioren investiert werden. 
„Der Stadtrat soll den Neubau von Seniorenwohnungen durch die Heilig-Geist-Stiftung auf dem stiftungseigenen Grundstück an der Eichenstraße beschließen.“ 

  • Antrag der SPD-Fraktion vom 22.03.2016
Beantragt wurde: Der Stadtrat solle die Heilig-Geist-Stiftung beauftragen, das Grundstück an der Eichenstraße entsprechend den Stiftungszweck mit Wohnungen zu bebauen. Es solle im ersten Schritt eine Kostenschätzung ermittelt werden. 

  • Behandlung beider Anträge am 04.04.2016 im Stadtrat. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Erhebungen für eine mögliche Bebauung durch die Heilig-Geist-Stiftung durchzuführen. 

  • Nach internen Abstimmungen und Erhebungen wurde am 25.09.2017 im Haupt- und Finanzausschuss anhand von Kostenprognosen der Bau von zehn Wohneinheiten (mit Erweiterungsmöglichkeit auf 20 Wohneinheiten) forciert. 




  • Behandlung am 22.01.2018 im Stadtrat
Argumente für und gegen eine Erweiterung wurden dargelegt. 
Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Bau eines neuen Wohngebäudes für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg. Das Grundstück an der Eichenstraße soll zehn Wohneinheiten enthalten. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2018 der Heilig-Geist-Stiftung einzuplanen.

  • 2019: Überörtliche Rechnungsprüfung durch den bayerischen kommunalen Prüfungsverband
Der Prüfer hat sich den geplanten Erweiterungsbau und insbesondere die Finanzierung dazu genauer angeschaut. 
Fazit: „Bei Durchführung der Baumaßnahme unter den genannten Voraussetzungen sehen wir den langfristigen Erhalt des Grundstockvermögens gefährdet. Aufgrund von genannten Problemen und Risiken (im Prüfungsbericht genannt) wäre daher der geplante Neubau eines Wohngebäudes mit zehn Wohneinheiten nochmals kritisch zu hinterfragen und in Absprache mit der Rechtsaufsicht zeitnah das weitere Vorgehen abzuklären“. 
Vorstellung in Beiratssitzung am 03.12.2019

  • Stadtratssitzung vom 20.01.2020 – TOP 1 Geplante Erweiterung der Heilig-Geist-Wohnstiftung – Vorstellung des Vorentwurfs und der Kostenschätzung
TOP 2 Ausbau der Kinderbetreuung – Standortauswahl und weitere Nutzungen

TOP 1: Die geplante Erweiterung wird durch die Verwaltung vorgestellt. 
Im Rahmen der Standortsuche für mögliche Kinderbetreuungseinrichtungen wurde von der Verwaltung die Möglichkeit einer Kombination der Nutzungen Kinderbetreuung und Wohnen überprüft. Die Ergebnisse werden in TOP 2 vorgestellt. 
Bei der Prüfung durch den bayerischen kommunalen Prüfungsverband wurden Bedenken wegen der Verwendung des Grundstockvermögens geäußert. Als Lösung könnte die Stadt die Wohnungen bauen und sich das Grundstück dafür von der Heilig-Geist-Stiftung langfristig per Erbpacht sichern. 

TOP 2: Vorstellung mögliche Standorte zur Kinderbetreuung.
Beschluss: Die zweite Kinderbetreuungseinrichtung wird auf dem Areal der Heilig-Geist-Stiftung verwirklicht. Im Rahmen einer flächensparenden Nutzung, sollen auf dem Grundstück neben der Kinderbetreuung auch Wohnungen durch die Stadt gebaut werden. Die Stadt Vilsbiburg wird sich im Rahmen der Erbpacht das Grundstück dauerhaft von der Stiftung sichern. 

  • Der Beschluss vom 20.01.2020 wurde aufgrund fehlender finanzieller Mittel und vorerst „ausreichend“ Kinderbetreuungsplätzen bisher nicht umgesetzt. 

  • Antrag der SPD-Fraktion vom 19.10.2023
Erweiterungsbau der Heilig-Geist-Stiftung Finanzierung unter Einsatz der vorhandenen Rücklage. 


Als Fazit aus der bisherigen Vita kann festgehalten werden, dass ein Erweiterungsbau, finanziert durch die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg, kritisch zu betrachten ist. 

Es könnte in Betracht gezogen werden, mittels eines städtebaulichen Wettbewerbes oder durch einen Investor, das Grundstück (an der Eichenstraße) mit Wohnungen bebauen zu lassen. Das Grundstück sollte von der Heilig-Geist-Stiftung mittels Erbpacht zu Verfügung gestellt werden. 

Eine weitere Möglichkeit wäre im kleinen Rahmen, die Garagen der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg mit Wohnungen zu überbauen. 

Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin fasste den bisherigen Werdegang zur Erweiterung der Heilig-Geist-Stiftung kurz zusammen und wies auf den erhöhten Bedarf von bezahlbaren Wohnungen für Mitbürger mit geringer Rente hin. StRin Christine Koj wies darauf hin, dass hier die Auslastung des Bauamtes im Auge behalten werden sollte und bat darum zu überprüfen, wie lange die Fristbindung bzgl. der 50 % geförderten Wohnraum besteht. Das Gremium ist sich einig, dass weiterhin Bedarf an geförderten Wohnraum besteht und deshalb alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden sollte. 

StR Karlheinz-Hiller fragte nach, ob die angedachte Erweiterung am jetzigen Standort umgesetzt werden muss und brachte die dann leerstehende Grundschule ins Gespräch. Die Erste Bürgermeisterin schlug hier vor, ein ISEK-Projekt zu starten und den Architekten den Vorschlag an die Hand zu geben. StR Chrtistian Frankowski brachte ein, dass aktuell kein Notstand im Raum steht, dass freie Grundstück dafür zu verwenden und die damaligen Überlegungen ohne Investor nicht mehr möglich sind. 

StR Karlheinz Hiller ging auf den Vorschlag ein, die Garagen mit Wohnungen aufzustocken, da dies auch kurzfristig mit den Rücklagen möglich wäre.

Die Erste Bürgermeisterin fasste zusammen, dass die Machbarkeit aktuell überprüft wird. Das Ergebnis wird dem Ausschuss dann wieder vorgestellt. Die Fraktionen sollen in den Fraktionssitzungen über den Sachverhalt nachdenken und die Überlegungen aufgreifen.

Dokumente
Auszug aus Prüfbericht_überörtliche Rechnungsprüfung_bayerischer kommunaler Prüfungsverband (.pdf)

Datenstand vom 08.10.2024 09:05 Uhr