Einbahnregelung der Stichstraße zwischen Bahnhofstraße und Industriestraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vorgang: Vorbesprechung in der Projektgruppe „Straßenverkehr“ und im Bau- und Umweltausschuss am 29.01.18

In der Projektgruppe wurde vom 2. Bürgermeister Sarcher die Verkehrssituation thematisiert. In der Sitzung vom 26.07.17 wurde vom 2. Bürgermeister Sarcher über die gefährliche Verkehrssituation schon berichtet. Im Rahmen einer SPD-Veranstaltung wurde der unbefriedigende Zustand festgestellt. Gerade für Fußgänger ist der Durchgang sehr gefährlich, da die Verbindungsstraße keinen Gehweg hat, unübersichtlich ist, keine Beleuchtung vorhanden ist, die Fahrbahn sehr eng ist und das Verkehrsaufkommen sehr hoch ist. Dieser Bereich wird gerade zu den Stoßzeiten von vielen Fußgängern, die vom Bahnhof Richtung Industriestraße gehen, benutzt. Die Fußgänger gehen von der Bahnhofstraße linksseitig unter der Bahnüberführung Richtung Industriestraße. Die Fahrbahnbreite beträgt ca. 6,00 m.
Auf Grund der vorgenannten Situation kommt es hier häufig zu gefährlichen Situation im Begegnungsverkehr zwischen Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrern.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung und die Polizei eine Verbesserung der Verkehrssituation geprüft. Als Lösung wird die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung vorgeschlagen. Die Fahrtrichtung soll von der Bahnhofstraße Richtung Industriestraße beschränkt werden. Der Radfahrverkehr soll in Gegenrichtung freigegeben werden.
Bei dieser Lösung können die Fußgänger auf einem ca. 2,00 m breiten, abmarkierten Weg durch die Straßenunterführung gehen. Der Kraftfahrverkehr hat eine Restbereite von ca. 4,00 m.  Da (fast) alle Fußgänger von der  Bahnhofstraße Richtung Industriestraße linksseitig durch die Straßenunterführung gehen, macht aus Sicherheitsgründen die Anordnung der Einbahnstraße nur in Richtung Industriestraße Sinn. Ferner wird durch diese Lösung der „Abkürzungsverkehr“- zumindest  aus einer Richtung unterbunden-  der entsteht, wenn der Bahnübergang wegen Zugverkehr geschlossen ist. Gerade zu dieser Zeit nehmen viele Autofahrer die „Umfahrung“ in Anspruch. Das Geschwindigkeitsverhalten ist dann im Bereich der Straßenunterführung sehr hoch bzw. nicht angepasst.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Südost Bayern Bahn (SOB) für den Unterhalt von Bauwerken wird in den nächsten 10 Jahren keine Änderung an dieser Brücke vorgenommen. Sollten im Rahmen einer Erneuerung des Brückenbauwerkes Änderungen vorgenommen werden, müsste hierfür die Stadt Vilsbiburg für die Kosten aufkommen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Verbindungsstraße zwischen der Bahnhofstraße und Industriestraße als Einbahnstraße beschildert wird. Die Fahrtrichtung wird in Richtung Industriestraße festgelegt. Der Radfahrverkehr wird für die Gegenrichtung freigegeben. Die Beschilderung und Markierung wird nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2018 14:31 Uhr