Bauvoranfrage - Hubert Unterholzner, Frontenhausener Str. 84, FlNr. 1411/3, Gem. Vilsbiburg - Erweiterung/Modernisierung eines EFH in eine Wohnanlage mit 6 WE


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das geplante Vorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB.

Ein Vorhaben ist demzufolge zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen der geplanten Bebauung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Geplantes Vorhaben:

Geschossigkeit: E+I+DG (DG = kein VG; Kniestockhöhe: 2m)
Grundfläche:        Bestand Wohngebäude:        112 m²
Neubau Anbau:                82,5 m² (7,5  m x 11m)

Bauplanungsrechtlich fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Da es sich hier lediglich um eine formlose Bauvoranfrage handelt, wird der Bauherr auf folgendes hingewiesen:
  • Im Rahmen des Bauantrages ist mittels eines schallschutztechnischen Gutachtens die Bebaubarkeit des Grundstückes überprüfen zu lassen. Insbesondere auch unter Berücksichtigung eventueller Erweiterungen des Sägewerks.
  • Die Stellplätze sind über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt zu erschließen.
  • Die geforderten Abstandsflächen sind einzuhalten.

Beschluss

Die formlose Bauvoranfrage wird zurückgestellt. Mit den Beteiligten soll ein Gespräch geführt werden, um auch die weiteren Planungsabsichten des benachbarten Sägewerks berücksichtigen zu können (insb. Immissionsschutz).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2018 14:31 Uhr