Bauantrag - Martin Kronseder, Ahornweg, FlNr. 515/1, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines EFH mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Errichtung eines EFH mit Garage auf FlNr. 515/1 der Gemarkung Vilsbiburg.

Für das Vorhaben benötigt der Bauherr zwei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kreuzweg DB 1“:

1. Befreiung von der Traufhöhe:
Gemäß Bebauungsplan ist eine talseitige Traufhöhe von 6,50m festgesetzt. Diese Traufhöhe wird durch das Vorhaben um 0,84 m überschritten (Traufhöhe talseitig ab gewachsenem Boden: 7,34 m).

2. Befreiung von der Baugrenze für die Garage
Auf eine Länge von etwa 3m wird die Baugrenze um etwa 3m überschritten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Das Einvernehmen wird erteilt für die Befreiung von der Traufhöhe und der Befreiung von der Baugrenze für die Garage. Sind weitere Befreiung notwendig ist über das Einvernehmen zu diesen Befreiungen erneut zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2018 14:31 Uhr