Erweiterung des Personenkreises für die Verleihung der Ehrenbürgerwürde - Satzungsänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 11.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Nach § 3 Abs. 2 der Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen für verdiente Persönlichkeiten durch die Stadt Vilsbiburg sollen höchstens drei Ehrenbürger lebende Persönlichkeiten sein können.

Der Stadtrat ist sich einig, dass die Anzahl der Ehrenbürger erhöht werden soll.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen  für verdiente Persönlichkeiten durch die Stadt Vilsbiburg mit der Maßgabe, dass § 3 Abs. 2 der Satzung folgende Fassung enthält:

„Gleichzeitig sollen höchstens fünf Ehrenbürger und pro volle 1.000 Einwohner ein Inhaber der Bürgermedaille lebende Persönlichkeiten sein können.“

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2018 10:03 Uhr