Verlängerung Beschluss Notariatsurkunden für Grundstücksverkäufe im Baugebiet "Burger Feld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 11.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.06.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mittlerweile wurde eine Großzahl der vorhandenen Grundstücke im Baugebiet „Burger Feld“  veräußert.
Alle Urkunden und deren Bestandteile sind aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 10.10.2016 durch den ersten Bürgermeister genehmigt worden. Die Ermächtigung des ersten Bürgermeisters wurde jedoch auf den 31.12.2017 befristet.

Um die letzten Grundstücksverkäufe in diesem Sinne weiter zu behandeln, ist eine Verlängerung des Beschlusses vom 10.10.2016 bis zum 31.12.2019 nötig.

Beschluss

Der Stadtrat verlängert die im Beschluss vom 10.10.2016 beinhaltete Ermächtigung, welche den ersten Bürgermeister oder seinen Vertreter ermächtigt notarielle Kaufvertragsurkunden für Grundstücksverkäufe von Bauparzellen im Baugebiet „Burger Feld“ an Stelle des Haupt- und Finanzausschusses zu genehmigen.
Zum Vollzug der Kaufverträge wird der erste Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt auch ermächtigt, Mitwirkungshandlungen der Stadt Vilsbiburg zur Finanzierung der nach dem jeweiligen Kaufvertrag geschuldeten Beträge im Rahmen des § 3 Nr. 4 der Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens und aller notwendigen Rangbeschaffungserklärungen für etwaige Finanzierungsgrundpfandrechte eines Käufers abzugeben, sowie die jeweilige Bauparzelle der sofortigen Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer zu unterwerfen (§ 800 ZPO). Allen vorbezeichneten Rechtsgeschäften wird bereits heute zugestimmt.

Diese Ermächtigung ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Der Haupt- und Finanzausschuss ist weiterhin über die erfolgten Genehmigungen in der jeweils nächsten Sitzung zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2018 10:03 Uhr