Antrag zum Bebauungsplan Burger Feld - Sebastian Huber (FW)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der vollständige Antrag des Stadtrates Huber (FW) liegt als Anlage bei.

Hinzuweisen ist auf folgende Punkte:

Bei einer Grenzbebauung ist durch die Errichtung eines Kellers (immer) mit einem Mehraufwand zu rechnen.

Der Bebauungsplan war vor Verkauf der Grundstücke rechtsgültig und sieht für einige Gebäude eine Grenzbebauung beim Wendehammer vor. Ohne Ausführung eines Kellers entsteht kein erhöhter baulicher Aufwand. Bei Errichtung eine Kellers musste für Fachkundige erkennbar sein, dass gesonderte Maßnahmen – im Vergleich zu Aushubarbeiten im freien Gelände und Baugrubenausführung mit Böschung - erforderlich werden.

Bei kleinen Grundstücken bietet eine Grenzbebauung die Möglichkeit der besseren Ausnutzung des Grundstückes.

Diskussionsverlauf

Herr Huber wies ausdrücklich auf die Schadensersatzpflicht aus §823 Abs. 1 BGB hin und hat das Verursacherprinzip (Planungsfehler der Stadt) begründet.

Nach kurzer Diskussion im Gremium war man sich einig, den Antrag abzulehnen, da kein Planungsfehler der Stadt vorliegt.

Beschluss

Der Bau-und Umweltausschuss beschließt dem Antrag nicht stattzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2018 13:03 Uhr