Antrag auf isolierte Befreiung - Marc Spieß, Im Burger Feld 48, FlNr. 980/22, Gem. Vilsbiburg - Anbau einer Unterstelle mit Abstellraum


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Bauherr begehrt die Errichtung einer Überdachung mit Abstellraum.

Die Eingangsüberdachung ist mit einer Fläche von 28 m² geplant. Der Abstellraum mit einer Fläche von 3,96m².

Gemäß Grundsatzentscheidung vom 07.11.2016 sollen Vordächer nach folgender Art ausgeführt werden:


Unter den o.g. Aspekten wird die beantragte isolierte Befreiung kritisch gesehen. Der Bauherr hat nach Rücksprache zwei weitere Optionen zur Diskussion gestellt.












Option 1:




Option 2:

Im Rahmen der bisher verweigerten und zugelassenen (unter Bezugnahme der Grundsatzentscheidung vom 07.11.2016) stellt die Option 2 die wohl akzeptablere Lösung dar – den Abstellraum/ das Gartenhäuschen kann gegebenenfalls an einer anderen Stelle auf dem Grundstück realisiert werden.

Exkurs: Mit einer Länge von 2,60m ist für den Abstellraum eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn oder eine Abweichung der Abstandsflächen über das Landratsamt erforderlich (Art.6 Abs. 9 BayBO), da die zugelassene Gesamtlänge der Bebauung an der Grundstücksgrenze von 9m (Garage 7m und Abstellraum 2,60m) überschritten wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Antrag abzulehnen. Dem Bauherren wird die Option 2 zur Einreichung einer isolierten Befreiung empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2018 13:03 Uhr