Antrag auf Vorbescheid - Richard Birnkammer, Schloßstr. 26, FlNr. 1814, Gem. Haarbach - Abbruch eines bestehenden Anwesens und Ersatzneubau eines EFH mit Nebengebäude


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.06.2018 ö beschließend 15

Sachverhalt

Der Bauherr möchte im Rahmen des Vorbescheides folgende Fragen abklären:

1. Ist der Abriss des bestehenden Wohngebäudes zulässig?

Gemäß Art. 57 Abs. 5 BayBO ist die Beseitigung von freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 verfahrensfrei und bedarf grundsätzlich keiner Genehmigung. Im Zuge des Bauplanungsrechts handelt es sich bei dem bestehenden Gebäude jedoch um eines mit ortsbildprägendem Charakter. Durch die Errichtung eines Nebengebäudes mit ähnlicher Kubatur, kann dem Abriss jedoch bauplanungsrechtlich zugestimmt werden.



2. Ist die geplante Bebauung in Form und Lage bauplanungsrechtlich zulässig?

Lage:
Das Vorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg im Dorfgebiet.



Gemäß Bodenrichtwerte des Landratsamtes Landshut handelt es sich bei dem Standort des neuen Gebäudes um einen bauplanungsrechtlichen Innenbereich – das Vorhaben wird gem. § 34 BauGB beurteilt.


Form:

Geplant:


Mit der geplanten Kubatur fügt sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2018 13:03 Uhr