Erlass einer neuen Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung - Änderung Anleinpflicht Stadtbad


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.10.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen von Bürgern, soll die Anleinpflicht für Hunde am Stadtbadparkplatz jeweils nach der Badesaison (April bis einschließlich September) nicht mehr gelten. Der Bereich ist ein beliebter Weg zum Hundespaziergang. Die Lockerung soll dazu dienen den Hunden zusätzliche Freilaufmöglichkeiten zu ermöglichen, wenn das Stadtbad geschlossen ist. Dazu ist die Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg neu zu beschließen. Die Änderungen wurden gelb markiert.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg vom 21.11.2022 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Entwurf Satzung über die Benutzung der öffentlichen Plätze, Grünanlagen und Spielplätze der Stadt Vilsbiburg_Stadt Vilsbiburg_20241008 (.pdf)
Übersicht Anleinpflicht Vilsbiburg mit Ortsteile_Stadt Vilsbiburg_20230215 (.pdf)

Datenstand vom 06.11.2024 11:03 Uhr