Sportbetriebsförderung für den Golfclub Vilsbiburg e.V., die Roten Raben Vilsbiburg e.V., den Skiclub Vilsbiburg e.V., den TSV Vilsbiburg e.V. und den TSV Haarbach e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 04.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 04.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Sportbetriebsförderung (früher Übungsleiterzuschüsse) richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009. 

Es liegen von folgenden Vereinen Anträge vor; die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen sind jeweils beschrieben; auch Art und Höhe der Förderung des Vorjahres sind angegeben:

Der Freistaat Bayern hat 2024 den Wert der Fördereinheit von 0,30 EUR auf 0,40 EUR festgesetzt.

Die Verwaltung schlägt vor, den Wert der Fördereinheit entsprechend den Vorgaben des Freistaates Bayern auch auf 0,40 EUR zu erhöhen. Dementsprechend wurden auch die nachfolgenden Berechnungen durchgeführt.


  1. Antrag vom 15.09.2024
Golfclub Vilsbiburg e.V.

Grundlage Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 09.09.2024; 
Bewilligung 586,00 EUR
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt Vilsbiburg. 
Die Berechnung: 1.465 ME x 0,40 EUR = 586,00 EUR

  1. Antrag vom 16.09.2024
Rote Raben Vilsbiburg e.V.

Grundlage Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 09.09.2024;
Bewilligung 6.148,40 EUR
Beantragt wird ein Zuschuss bei der Stadt Vilsbiburg, in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Jahr, sowie die Anpassung der Sportförderung, wie durch den Freistaat Bayern.
Die Berechnung würde folgende Zuschussgewährung ergeben: 15.371 ME x 0,40 EUR = 6.148,40 EUR
Jedoch wurde dem Verein im Vorjahr ein Zuschuss von 7.357,73 EUR gewährt; Aufgrund der besonderen Situation des Vereins (u.a. Mitgliederstruktur, Wegfall des Ausgleichsbetrags bei der staatlichen Förderung) es wurde 2009 ein Durchschnittsbetrag berechnet, um die Schlechterstellung bei den Neuregelungen der staatlichen Förderung auszugleichen. 
       
Ebenfalls wurde die staatliche Förderung 2024 in Bezug auf den Zuwendungsbetrag je Mitgliedereinheit von 0,30 € auf 0,40 € angehoben. Dies stellt eine prozentuale Erhöhung von 33,33 % dar. Der städtische Zuschuss würde sich demnach auf 
9.810,06 € erhöhen. 

  1. Antrag vom 18.09.2024
Skiclub Vilsbiburg e.V.

Grundlage Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 09.09.2024; 
Bewilligung 6.712,00 EUR
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt Vilsbiburg
Berechnung: 16.780 ME x 0,40 EUR = 6.712,00 EUR

  1. Antrag vom 14.10.2024
TSV Vilsbiburg e.V.

Grundlage Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 09.09.2024; 
Bewilligung 40.384,40 EUR
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt Vilsbiburg
Berechnung: 100.961 ME x 0,40 EUR = 40.384,40 EUR

  1. Antrag vom 21.10.2024
TSV Haarbach e.V.
Grundlage Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 09.09.2024
Bewilligung 6.533,20 EUR
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt Vilsbiburg
Berechnung: 16.333 ME x 0,40 EUR = 6.533,00 EUR

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StR Christian Frankowski erklärte Stadtkämmerin Nadine Eggl die Berechnungsgrundlage für den Verein Roten Raben Vilsbiburg e.V. 

StRin Angelika Stumpf verwies darauf, dass bei den Bescheiden des Landratsamtes bei keinem Verein ein Behindertenanteil ausgewiesen sei. Die Vereine sollten sich dem Thema Inklusion stärker annehmen. 

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2024 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung:

Golfclub Vilsbiburg e.V.: 586,00 EUR
Rote Raben Vilsbiburg e.V.: 9.810,06 EUR
Skiclub Vilsbiburg e.V.: 6.712,00 EUR
TSV Vilsbiburg e.V.: 40.384,40 EUR
TSV Haarbach e.V.: 6.533,00 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Zuschussantrag_Golfclub (.pdf)
Zuschussantrag_Rote Raben e.V. (.pdf)
Vereinspauschale 2024_Skiclub Vilsbiburg e.V. (.pdf)
Zuschuss Sportförderung für 2024_TSV VIB (.pdf)
Vereinspauschale 2024_TSV Haarbach e.V. (.pdf)

Datenstand vom 11.11.2024 14:40 Uhr