Sanierungsgebiet "Innenstadt" - Abrechnung der Ausgleichsbeträge des umfassenden Sanierungsverfahrens
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 02.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Jahr 1998 hat die Stadt Vilsbiburg erstmals ein förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet „Innenstadt“ festgelegt. Bei Sanierungsgebieten haben die Kommunen die Wahl zwischen dem vereinfachten und dem umfassenden Sanierungsverfahren. Damals wurde das vereinfachte Verfahren gewählt.
Bei der Neuauflage der Satzung zum Sanierungsgebiet im Jahr 2021 erfolgte versehentlich ein Wechsel zum umfassenden Sanierungsverfahren. Bei der Erweiterung des Sanierungsgebietes im Jahr 2023 ist dieser Umstand aufgefallen und es erfolgte wieder der Wechsel zum vereinfachten Verfahren.
In der Folge bestand im Zeitraum von Oktober 2021 bis zum 20.10.2023 ein umfassendes Sanierungsverfahren in Vilsbiburg. Nach den Regelungen aus dem Baugesetzbuch ist die Stadt Vilsbiburg verpflichtet nach Abschluss eines umfassenden Sanierungsverfahrens eine Abrechnung von Ausgleichsbeträgen vorzunehmen.
Mit dem in der Anlage beigefügten Gutachten wurde jedoch festgestellt, dass es zu keiner Bodenwerterhöhung aufgrund von Sanierungsmaßnahmen während des umfassenden Sanierungsverfahrens gekommen ist. Die Ausgleichsbeträge müssten daher für ca. 400 Grundstücke im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes mit 0 € abgerechnet werden.
Bei einer solchen Konstellation ermöglicht das Baugesetzbuch von der Erhebung des Ausgleichsbetrages abzusehen.
Diese Vorgehensweise wurde vorab mit der Regierung von Niederbayern und der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Landshut abgestimmt.
Beschluss
Da im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ während des umfassenden Sanierungsverfahrens keine Bodenwerterhöhung ermittelt worden ist und der Verwaltungsaufwand für die Erhebung des Ausgleichsbetrages in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen steht, nimmt die Stadt Vilsbiburg die Regelung des § 155 Absatz 3 Baugesetzbuch in Anspruch und sieht von einer Abrechnung der Ausgleichsbeträge ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Dokumente
Gutachten zur Bodenwerterhöhung 20241113 (.pdf)
Datenstand vom 05.12.2024 13:52 Uhr