Bebauungsplan "Kreuzweg" Deckblatt Nr. 6 - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.10.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bebauungsplan „Kreuzweg“ Deckblatt Nr. 6
Satzungsbeschluss

Gegenstand der Änderung ist die Aufhebung der Gemeinbedarfsfläche „Altersheim“. Dieses Altersheim besteht seit dem Jahre 1980 schon nicht mehr. Auf den betroffenen Grundstücken der FLNrn. 349, 344/2 und 344/8 der Gemarkung Vilsbiburg (Ecke Bergstr./ Eichenstr.) mit einer Gesamtfläche von ca. 2.650 m² ist die Wohnnutzung vorherrschend.

Im Deckblatt 6 zum Bebauungsplan „Kreuzweg“ werden diese Grundstücke deshalb künftig als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen. Im wirksamen Flächennutzungs-/ Landschaftsplan der Stadt Vilsbiburg sind die betroffenen Flächen bereits als WA dargestellt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 11.08.2016 bis 12.09.2016 wurden die in der Anlage beigefügten Einwendungen der „Unteren Bauaufsichtsbehörde“ vorgebracht. Weitere Einwendungen oder Anregungen gingen nicht ein.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan „Kreuzweg“ Deckblatt Nr. 6 mit Begründung in der Fassung vom 05.10.2016 gemäß §10 Baugesetzbuch und Art. 81 Bayerische Bauordnung als Satzung.

Die Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung werden berücksichtigt. Die Planänderung wurde bereits dementsprechend durchgeführt.

Der Bebauungsplan „Kreuzweg“ Deckblatt Nr. 6 ist aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt und bedarf daher keiner Anzeige oder Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Er ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch zur Erlangung der Rechtskraft ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2017 15:07 Uhr