Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Lagerraum - Tannet 96, Fl.Nr. 660/0, Gemarkung Gaindorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das beantragte Vorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB). Diese Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.


Der Flächennutzungsplan stellt für das Baugrundstück eine Fläche für die Landwirtschaft dar.


Das Bauvorhaben widerspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Hierbei handelt es sich um einen öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB.

Aus Sicht der Bauverwaltung lässt das Bauvorhaben zudem die Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten. Hierbei handelt es sich um einen öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB. Bei der vorhandenen Bebauung in Tannet handelt es sich nicht um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 BauGB).

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Ergänzende Erläuterung geschwärzt 20250102 (.pdf)

Datenstand vom 22.01.2025 10:07 Uhr