Richtlinie über die Behandlung von Befreiungsanträgen zu Einfriedungen - Reinfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der letzten Bau- und Umweltausschusssitzung wurden einzelne Beschlüsse zur Erarbeitung der Richtlinie gefasst. Auf Grundlage dieser Beschlüsse ergibt sich die in der Anlage beigefügte Handlungsanleitung zum Umgang mit Anträgen auf isolierte Befreiung.
Anträge auf isolierte Befreiung, die unter die Richtlinie fallen und die Regelungen einhalten, können als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden.
Alle anderen sind weiterhin im Einzelfall im Gremium zu entscheiden.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende führt aus, dass man sich im Gremium mit der Richtlinie in den vergangenen Sitzungen intensiv beschäftigt hat. Das nun vorliegende Ergebnis stellt einen Kompromiss zwischen privaten und städtebaulichen Interessen dar. StR Frankowski erkundigt sich über die Herkunft der aufgeführten Sammel- und Haupterschließungsstraßen. Herr Zehentbauer erläutert daraufhin die Einteilung der Straßen anhand der Nutzer der jeweiligen Gebiete. StRin Koj zeigt sich mit der straßenseitigen Einfriedungshöhe von 1,20 Meter nicht einverstanden. Aus Ihrer Sicht sei das zu wenig und biete keinen Sichtschutz. Die Vorsitzende verweist auf die langen Diskussionen in den vergangenen Sitzungen. Ein gewünschter Sichtschutz sei auch mit Bepflanzungen möglich. StR Bauer führt aus, dass er mit den 1,80 Meter auch nicht einverstanden sei, aber man mit den letzten Sitzungen zu diesen Kompromissen gekommen sei. StRin Geilersdorfer findet die 1,80 Meter hohen Einfriedungen der Richtlinie ebenfalls zu hoch. Aus städtebaulicher Sicht tue das für das Stadtbild weh. Die Vorsitzende verweist noch einmal auf die unterschiedlichen Blinkwinkel der Anwohner und der Stadtplanung allgemein. Mit der Richtlinie soll auch eine Sicherheit für die Bauherrn geschaffen werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Richtlinie wie vorgestellt. Die Anträge auf isolierte Befreiungen sind entsprechend der Richtlinie als Angelegenheit der laufenden Verwaltung entweder zu genehmigen oder abzulehnen.
Die Anträge auf isolierte Befreiung, die nicht im Anwendungsbereich liegen, sind weiterhin im Bau- und Umweltausschuss als Einzelfallentscheidung zu bearbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
Dokumente
Richt- bzw. Leitlinie für Befreiungen_Einfriedungen_20250129 (.pdf)
Datenstand vom 21.02.2025 10:15 Uhr