Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer Doppelgarage mit Hackschnitzelheizung - Feldkirchen 95, Fl.Nr. 424/0, 431/0, Gemarkung Seyboldsdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das beantragte Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB). Diese Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Der beantragte Neubau soll eine Doppelgarage und eine Hackschnitzelheizung mit Bunker unterbringen.
Aus Sicht der Verwaltung lässt das Bauvorhaben durch die Erweiterung des vorhandenen Gebäudebestands die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten. Hierbei handelt es sich um einen öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB. Auf Rückfrage beim Bauherrn aus welchen Gründen die Doppelgarage und Hackschnitzelheizung mit Bunker nicht im vorhandenen Gebäudebestand der Nebengebäude (Gesamtgrundfläche ca. 597 m²) untergebracht werden erfolgte folgende Antwort durch den Bauherrn:
der wirtschaftliche Aufwand für die Errichtung der Heizungsanlage mit Bunker in den Bestandsgebäuden wäre unverhältnismäßig hoch. Unter anderem soll der Vierseithof-Charakter wiederherstellt werden. Ferner sollen die vorhandenen Stallungen wieder zur Pferdehaltung und somit landwirtschaftlich genutzt werden. Die Lagerhallen dienen weiter hin als Unterstellmöglichkeit für landwirtschaftliche Gerätschaften, welche zur Pflege des Anwesens nötig ist.
Der Flächennutzungsplan stellt für das Baugrundstück eine landwirtschaftliche Nutzfläche mit dem damaligen Gebäudebestand dar:
Das Bauvorhaben widerspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Hierbei handelt es sich um einen öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Diskussionsverlauf
StR Hiller führt an, dass sich das Vorhaben gut in den bestehenden Vierseithof einfügt und den geschlossenen Charakter erhält. Dem kann sich StRin Feß anschließen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.02.2025 10:15 Uhr