Bürgeranfrage - Einfriedungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.02.2025
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Ein Bürger erkundigt sich zu dem Beschluss von TOP 8 der heutigen Sitzung. Er habe ihn nicht verstanden. Herr Zehentbauer erläutert daraufhin, dass eine Reduzierung der Zaunhöhe auf 1,80 Meter und ein Austausch des verbauten WPC-Materials zu erfolgen hat. Der Bürger verstehe das nicht, sein Zaun habe einen Anteil von 60% Holz und der Rest sei Kunststoff. Vom Landratsamt sei im gesagt worden, er müsse sich bezüglich der Einfriedung an die Stadt wenden. Viele andere Einfriedungen im Stadtgebiet seien auch falsch. Müssen dann diese Nachbarn auch alle die Zäune austauschen. Die Vorsitzende erwidert daraufhin, dass wenn eine entsprechende Anzeige bei der Baukontrolle am Landratsamt erfolge, erfolgt eine Überprüfung durch ebendiese. Die Stadt dürfe keine Kontrollen durchführen. Zudem habe man sich mit der Richtlinie sehr viele Gedanken zu den Einfriedungen gemacht und sie sein nun weniger restriktiv als die jeweiligen Bebauungspläne. Man habe die Grundstückssituationen differenziert betrachtet. Durch die Lage an der Schachtenstraße, einer stark frequentierten Straße, sei ein höherer Zaun zulässig als an weniger stark frequentierten Straßen. Der Bürger verweist auf den notwendigen Lärm- und Sichtschutz und sein hohes Alter. Es habe auch keine Befragung der Bürger zu dem Thema Einfriedungen stattgefunden. Die Vorsitzende verweist auf die gemeinschaftlich beschlossene Richtlinie zu den Einfriedungen an die man die Entscheidung zu TOP 8 der heutigen Sitzung angelehnt habe. Auf die Rückfrage des Bürgers welche rechtlichen Möglichkeiten er zu der Entscheidung habe, teilt ihm Herr Zehentbauer die Anhörung vor und die Klagemöglichkeit nach Bescheiderteilung mit.
Datenstand vom 21.02.2025 10:15 Uhr