Antrag auf isolierte Befreiung - Bau einer Einfriedung - Im Burger Feld 2; Fl.Nr. 980/52, Gemarkung Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 16

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt den Bau einer Einfriedung als Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von 1,20 Meter bis zu 1,80 Meter. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Burger Feld“ aus dem Jahr 2015 entlang des Seyboldsdorfer Straße (= Kreisstraße LA 2).


Der Bebauungsplan „Burger Feld“ setzt folgendes für Einfriedungen fest:

Damit benötigt der Antragsteller für die straßenseitigen Zaunhöhen von über 1,20 Meter Höhe eine Befreiung vom Bebauungsplan. Ebenso an der nördlichen Grundstücksgrenze zum benachbarten Privatgrundstück. In diesem Bereich ist nur eine Höhe von maximal 1,50 Meter zulässig.

Der Antragsteller begründet seinen Antrag wie folgt:

Nachbarunterschriften sind keine erforderlich, da lediglich Grundstücke im Eigentum der Stadt Vilsbiburg angrenzen.

Von Seiten der Verwaltung wird die beantragte Befreiung mit der angegebenen Begründung kritisch gesehen. Ein reiner Doppelstabmattenzaun bietet keinen Lärm- und auch keinen Sichtschutz. Die Verwaltung würde es als zielführender sehen dem Antragsteller eine Befreiung für eine straßenseitige Schnitthecke bis 2,00 Meter Höhe in Aussicht zu stellen. Lt. dem Bebauungsplan darf diese aktuell nur 1,50 Meter hoch sein.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „Burger Feld“ abzulehnen. Eine isolierte Befreiung für eine straßenseitige Schnitthecke bis 2,00 Meter Höhe kann von der Verwaltung eigenständig erteilt werden.

Datenstand vom 23.04.2025 16:54 Uhr