Aufstellung eines Bebauungsplanes "Senioren-Zentrum Herrnfelden"/ Änderung des Flächennutzungsplanes - Antrag von Richard Balk, Vilsbiburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 24.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 31.08.2016 hat Herr Richard Balk einen Antrag für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück FlNr. 263/3 der Gemarkung Vilsbiburg, Herrnfeldener Str. 27, eingereicht.
Herr Balk besitzt bereits eine bestehende Baugenehmigung aus dem Jahre 2010 für den Neubau eines Senioren-Zentrums. Nach Rückfrage bei Herrn Balk teilte dieser mit, dass es ihm nicht um eine ausschließliche Absicherung der Baugenehmigung, sondern um eine weiterführende Planung gehe, um zukünftig möglicherweise das Freistellungsverfahren in Anspruch nehmen zu können.
Auf Nachfrage beim Landratsamt darf die Stadt einen bestimmten Bauwunsch zum Anlass nehmen, ein diesem günstiges Städtebaurecht planerisch zu schaffen, sofern der Bauwunsch den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt entspricht.
Die Verwaltung könnte sich eine städtebauliche Weiterentwicklung in diesem Bereich vorstellen. Bisher ist die Fläche gemäß dem Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet bezeichnet. In der südlichen Umgebung des Grundstücks befindet sich ein mit dem Bebauungsplan „August-Urban-Ring“ beplantes Gebiet. Laut Bebauungsplan und Flächennutzungsplan handelt es sich hierbei um ein Mischgebiet. In der nördlichen und westlichen Umgebung des Grundstücks befinden sich ebenfalls Mischgebiete. Im Osten gibt es nur Grünfläche. In einer Entfernung von ca. 250 m im südwestlichen Bereich der Umgebung befindet sich ebenfalls ein mit einem WA beplantes Gebiet (BPlan „Herrnfelden“). Faktisch befinden sich in der großräumigeren Umgebung – bis auf kleinere Handwerksbetriebe und Pflegeeinrichtungen – hauptsächlich nur Wohnbebauungen. Die Verwaltung würde eine Rückführung des Gebietes vom GE in ein der Umgebung angepasstes Gebiet (MI, WA) grundsätzlich begrüßen.
Die Verwaltung schlägt vor, bei einer Zustimmung durch den Stadtrat einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag aufzustellen, damit die komplette Kostenfreistellung der Stadt gewährleistet ist. Der § 13 a BauGB (verkürztes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung) könnte angewendet werden (Fläche kleiner als 20.000m²).
Da im Flächennutzungsplan die Fläche als Gewerbegebiet dargestellt
ist, ist der Flächennutzungsplan ebenfalls in einem „Deckblatt 11“ anzupassen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Senioren-Zentrum Herrnfelden“ in der Gebietsart „WA“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die FlNrn. 263/3, 259/6 und 263/0 (Tfl.) der Gemarkung Vilsbiburg.
Im Durchführungsvertrag ist sicher zu stellen, dass der Stadt mit der Aufstellung keinerlei Kosten entstehen werden. Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Auch hier ist die völlige Kostenfreiheit sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.03.2017 13:41 Uhr