Ohmstraße - Anordnen einer Halte- und Parkverbotsbeschilderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf Grund des erheblichen Parkdrucks durch LKW´s in der Ohmstraße kommt es ständig zu erheblichen Gefährdungen des ein- und ausfahrenden Verkehrs von den Versorgungsmärkten. Ferner wird der fließende Verkehr auf Grund der unübersichtlichen Straßenführung stark beeinträchtigt. Aus diesem Grund soll die Ohmstraße von der Landshuter Straße her rechtsseitig, mit einem Halteverbot (Z 282) und linksseitig, mit einem Parkverbot (Z 286) beschildert werden. Die Parkverbotsbeschilderung (Z 286) soll zeitlich von 7:00 bis 20:00 Uhr beschränkt werden.
Diskussionsverlauf
Herr Stadtrat Hiller weist darauf hin, dass durch das Halte – und Parkverbot lediglich eine Verschiebung des LKW-Parkverkehrs hervorgerufen wird. Das Problem der parkenden LKW würde aber weiterhin bestehen. Er fragt daher an, ob geprüft werden kann, ob der Graben entlang der Versorgungsmärkte in der Ohmstraße verrohrt werden könne, um hier Stellplätze für die LKW´s zu schaffen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Ohmstraße von der Landshuter Straße her rechtsseitig, mit einem Halteverbot (Z 283) und linksseitig, mit einem Parkverbot (Z 286) zu beschildern
. Die Parkverbotsbeschilderung (Z 286) soll zeitlich von 7:00 bis 20:00 Uhr beschränkt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 05.04.2017 15:17 Uhr