Antrag auf Vorbescheid, Alfred Gierke - Errichtung zweier Appartement Häuser, Finkenstr. 36


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2016 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Bauherr begehrt die Errichtung zweier Appartement Häuser in der Finkenstraße 36. Hierzu hat er am 23.09.2016, eingegangen bei der Stadt Vilsbiburg am 05.10.20106, einen Antrag auf Vorbescheid gestellt.

Fragen zum Vorbescheid:

1. Sind die beiden Appartement Häuser grundsätzlich genehmigungsfähig?
2. Sofern diese genehmigungsfähig sind, mit welchen Auflagen?

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Goben“ und „Goben DB 1“. Die maximale Grundflächenzahl von 0,4 wird durch die Errichtung der Appartement Häuser (inkl. Stellplätze) nicht überschritten (maximal überbaubare Fläche: 308,80 m² - Überschreitung durch Nebenanlagen nicht miteingerechnet). Insgesamt sind und werden 266,50 m² überbaut.

Allerdings legt der Bebauungsplan „Goben DB 1“ Baugrenzen fest. Durch die Errichtung der beiden Appartement Häuser wird die Baugrenze massiv überschritten (siehe Anlage).
Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Diese Abweichung ist jedoch städtebaulich nicht vertretbar (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Das Vorhaben ist mit der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht vereinbar. Durch die klaren Baugrenzen soll in dem Gebiet eine gewisse Struktur und Einheitlichkeit gewährleistet werden.
Diese Struktur würde durch die Erteilung der Befreiung durchbrochen werden. Das Wohl der Allgemeinheit erfordert die Befreiung ebenfalls nicht (z.B. nachteilige Grundrissgestaltung).

Beschluss

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne „Goben“ und „Goben DB 1“. Das hierfür erforderliche Einvernehmen für die Befreiung von den Baugrenzen (§ 31 Abs. 2 BauGB) wird n i c h t erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.04.2017 15:17 Uhr