Bauantrag - Balk Immobilien GmbH & Co KG - Errichtung einer Werbeanlage "Banner Mover" am BestMotel


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2016 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Errichtung einer Werbeanlage „Banner Mover“ mit den Abmessungen B 5,80 m x H 4,80 m am Gebäude „BestMotel“ in der Frauenhoferstraße 2. Es handelt sich dabei um einen Digitaldruck auf Bannerplane.

Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. g BayBO handelt es sich bei der beantragten Werbeanlage um ein verfahrensfreies Bauvorhaben.
Der Bebauungsplan „Schwalbenfeld“ setzt für den Bereich ein Industriegebiet fest. Ebenso befindet sich das Vorhaben an der Stätte der Leistung. Eine Wirkung in die freie Landschaft ist ebenfalls nicht gegeben, da sie nicht in einem den Grad der Verunstaltung erreichenden Spannungsverhältnis zur Umgebung steht. Die Höhe von 10 m wird ebenfalls nicht überschritten. Die Oberkante der Werbeanlage befindet sich zwar 10,60 m über OK Gelände, jedoch kommt es nach h.M. auf die freie Höhe der Werbeanlage an. Freistehende Werbeanlagen dürfen daher nicht mehr als 10 m über OK Gelände verfahrensfrei errichtet werden. Bei Anlagen, die in, an oder auf einer anderen Anlage angebracht werden, kommt es hingegen darauf an, ob die Anlage diese andere Anlage um mehr als 10 m überragt oder nicht. Es kommt also auf die Höhe „über Dach“ an.

Dem Vorhaben steht nichts entgegen.

Beschluss

Der Bau – und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 05.04.2017 15:17 Uhr