Bauantrag, Michael Sirtl - Errichtung eines Reitplatzes, Reichenöd 58, Haarbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2016 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt auf dem Grundstück FlNr. 930, Gem. Haarbach, Reichenöd 58 die Errichtung eines Reitplatzes.
Der Reitplatz wird nicht überdacht und wird als Sandplatz ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt mittels einer Drainage an der Ost – bzw. Westseite.

Auf Grund der Hanglage des Grundstückes wird das natürliche Gelände an der Nordseite des Reitplatzes um maximal 1,13 m abgegraben. An der Südseite dagegen um maximal 1,19 m aufgeschüttet.

Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayAbgrG sind Aufschüttungen/ Abgrabungen mit einer Höhe/Tiefe bis zu 2 m und einer Fläche bis zu 500 m² verfahrens – bzw. genehmigungsfrei (vgl. auch VG Augsburg, Urteil vom 20. März 2008, Az. Au 5 K 07.1536).

Sowohl die Abgrabung, als auch die Aufschüttung erreichen in diesem Fall eine Fläche von mehr als 500 m².

Das Vorhaben ist somit genehmigungspflichtig und beurteilt sich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB. Der Reitplatz ist ohne Umzäunung und ohne Überdachung geplant. Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB sind dadurch  nicht gegeben. 

Beschluss

Der Bau – und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2017 15:17 Uhr