Antrag von Frau Ilknur Kasikci auf Rückbau der Fahrbahn im Bereich der Freiung beim Anwesen Landshuter Straße 14 (Durchfahrt ab Bäckerei Feß zur Landshuter Straße)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Frau Kasikci hat den Rückbau der Fahrbahn von Ihrem Grundstück mit der FlNr. 80, Gemarkung Vilsbiburg beantragt. Sie beabsichtigt das Grundstück mit der FlNr. 80 zu bebauen. Aus diesem Grund wird die Fläche als Parkfläche benötigt.

Die Freiung ist als Ortsstraße mit der FlNr. 90/4, Gemarkung Vilsbiburg, gewidmet. Die Fahrbahn ist unter anderem in Teilbereichen auf der FlNr. 80, Gemarkung Vilsbiburg, errichtet worden. Da die FlNr. 80 nicht in der Widmung enthalten ist, hat die Eigentümerin das Recht auf Rückbau der Straße.

Auf Grund des beantragen Rückbaus wird die Fahrbahn im Bereich ab dem Gebäude Landshuter Straße 14 (ehem. Sterngarten) bis zur Landshuter Straße auf durchschnittlich 3,50 m verengt. Dadurch ist Begegnungsverkehr nicht mehr möglich.

Beim durchgeführten Ortstermin mit der Polizei Vilsbiburg wurde die Verkehrssituation vor Ort geprüft. Dabei wurden zwei Möglichkeiten gegeneinander abgewogen. Als erste Möglichkeit wurde die Einrichtung einer Einbahnstraße Richtung Landshuter Straße geprüft. Als zweite Möglichkeit die Sperrung der Straße für den Durchgangsverkehr. Der Durchgang ist nur noch für Radfahrer und Fußgänger möglich.

Die Einrichtung einer Einbahnstraße wurde als gefährlich eingestuft, da in Fahrtrichtung zur Landshuter Straße, zu Beginn des Gebäudes Landshuter Straße 14 die Fahrbahnbreite nur 3,30 m beträgt. Hier ist die Sicht durch das Gebäudeeck stark beeinträchtigt. Wenn Radfahrer –erlaubt oder nicht erlaubt- gegen die Fahrtrichtung fahren, könnte hier ein Unfallschwerpunkt entstehen. Ferner wird die Durchfahrtsbreite in diesem Kurvenbereich als zu schmal eingestuft.

Die Verwaltung sowie die Polizei schlagen vor, die Straße ab dem Gebäude Landshuter Straße 14 bis zur Landshuter Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren. Der Durchgang ist für Radfahrer und Fußgänger zu ermöglichen. Die Sperrung ist zwischen der FlNr. 80 und 81/2 zu errichten. Dadurch ist gewährleistet, dass die Parkplätze für das Gebäude Landshuter Straße 16 von der Landshuter Straße her an- und abgefahren werden können. Die Stellplätze auf der FlNr. 80 können von der Freiung her an- und abgefahren werden.

Diskussionsverlauf

Herr Stadtrat Brams äußert Bedenken zum geplanten Beschlussvorschlag. Er bittet die Verwaltung zum einen nochmals in Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zu treten, um den Rückbau der Straße verhindern zu können und zum anderen nochmals zu prüfen, ob nicht eine Widmungsfiktion eingetreten ist.

Er stellt daher den Antrag, eine nochmalige rechtliche Prüfung durchzuführen und den Beschluss zurückzustellen.

Beschluss

Dem Antrag von Herr Stadtrat Brams auf nochmalige rechtliche Prüfung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

Datenstand vom 05.04.2017 15:22 Uhr