Bauvoranfrage - Riemann Markus, Stadtplatz 17, FlNrn. 15/6, 15/3, 16, 15/11, 15/16, Gem. Vilsbiburg - Nutzungsänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Bauherr fragt die Nutzungsänderung des o.g. Gebäudes an.

Derzeit stünden große Teile der Gebäude leer. Hier sollen insgesamt 6 Wohnungen entstehen. Der erdgeschossige Schreibwarenladen soll erhalten bleiben. Die Wohnung im 2. OG Vordergebäude ist nicht mit dargestellt, hat allerdings den gleichen Grundriss wie die im 1. OG. 

Der 1. und 2. Rettungsweg ist für alle Wohnungen gesichert. Der 2. Rettungsweg der Wohnung Nr. 5 (gelbe Wohnung) im 1. OG führt über die Dachterrassen hin zum Treppenhaus Vordergebäude. Die ersten Rettungswege sind für die Wohnungen das vorhandene Treppenhaus im Vordergebäude bzw. die vorhandene Außentreppe im Bereich der Passage. 

Das Anwesen ist nicht mehr als Einzeldenkmal deklariert, befindet sich allerdings noch im geschützten Ensemblebereich der Stadt Vilsbiburg.

Stellungnahme der Verwaltung:

Folgende Nutzungsänderungen sind erforderlich:

Whg. 1: Verkaufsfläche in Wohnung, EG
Whg. 2: Nagelstudio mit Solarium in Wohnung, 1. OG
Whg. 3: Café in Wohnung, 1. OG
Whg. 4: Frisör in Wohnung, 1. OG

Bestand:

Whg. 5: Bestehende Wohnung, 1. OG
Whg. 6: Bestehende Wohnung, 2. OG

Die geplante Nutzung fügt sich gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nach der Art der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.

Stellplätze:

Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg hat der Bauherr 10 Stellplätze nachzuweisen.
Vier Wohneinheiten < 100 m² Wohnfläche:        4 Stellplätze
Zwei Wohneinheiten > 100 m² Wohnfläche:        4 Stellplätze
Laden im EG:                                        2 Stellplätze

Diese kann er für alle Wohnungen auf einem Grundstück in nicht mehr als 100 m  Entfernung im rückwertigen Bereich des Anwesens Richtung Floßgasse nachweisen (die Grundstücke befinden sich im Eigentum des Bauherrn).
Für die einzelnen Flurstücke (15/3, 15/6 und 16) sind die Stellplätze allerdings noch dinglich mittels Grunddienstbarkeit zu sichern.

Denkmalschutz:

An der Fassade ergeben sich durch das Vorhaben keine Änderungen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird allerdings die Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Landshut eingeholt, da sich das Gebäude im Ensemblebereich der Stadt Vilsbiburg befindet.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 34 BauGB in Aussicht. Die erforderlichen Stellplätze sind dinglich mittels Grunddienstbarkeit zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2017 15:22 Uhr