Bauantrag - Schmalhofer, Wolfgang, Obere Stadt 9 +10, FlNrn. 63 und 64 , Gem. Vilsbiburg - Ersatzneubau eines Stadthauses mit Laden - und Lagerflächen, sowie zehn 1-Zi. Appartements


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Bauherr plant den Abbruch es bestehenden Gebäudes, sowie den Ersatzneubau mit Laden – und Lagerflächen und zehn 1-Zi. Appartements.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich (§ 34 BauGB). Es befindet sich in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Der Flächennutzungsplan legt ein Mischgebiet fest.
Eine Wohn – und Ladennutzung ist für diesen Bereich allgemein zulässig und fügt sich in die Umgebung ein.

Mit einer geplanten Wandhöhe von 7,00 m und einer geplanten Firsthöhe von 10,72 m wird es insgesamt größer als der Altbestand (WH 5,5 m, FH 9,5 m) erbaut, fügt sich aber noch in die Umgebungsbebauung ein (Obere Stadt 8: WH 9,4 m, FH 15,1 m, Obere Stadt 10: WH 6,3 m, FH 11,5 m).

Ein Teil der erforderlichen Stellplätze kann auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Die restlichen Stellplätze sollen abgelöst werden. Die genaue Anzahl der abzulösenden Stellplätze ist allerdings noch zu ermitteln.

Die Abstandsflächen und der Brandschutz werden vom Landratsamt als zuständige Behörde überprüft.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zu oben genanntem Vorhaben, unter der Voraussetzung, dass die Stellplatzpflicht gemäß der Satzung der Stadt Vilsbiburg erfüllt wird. Die Stellplätze, die nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden können sind abzulösen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2017 15:22 Uhr