Formlose Bauvoranfrage - Matthias Scheidhammer, Im Burger Feld 41, FlNr. 980/17, Gem. Vilsbiburg - Befreiung für die Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Verschiebung der Garage (Verschiebung um 1m in NO-Richtung und damit Überschreitung der Baugrenze um etwa 2,7m). In diesem Zug soll diese auch größer gebaut werden (ca. 1,7 m länger), als vorgesehen.

Würdigung:

Die Begründung des Bauherrn ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Die Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück war bereits vor Kauf des Grundstückes bekannt. Dies rechtfertigt die Verschiebung und die Vergrößerung der Garage nicht.
Das Grundstück eignet sich weiterhin für die nach dem Bebauungsplan vorgesehene Bebauung, wodurch sich eine Befreiung rechtlich nicht rechtfertigt.
Ebenfalls wären bei einer Verschiebung und Vergrößerung der Garage die Grundzüge der Planung berührt. Sämtliche Garagen in dem Straßenzug überschneiden sich mit dem Haupthaus um etwa 3m. Dieses städtebauliche Konzept zieht sich durch den gesamten Bebauungsplan.


Aus rechtlicher Sicht kann hier keine Befreiung erteilt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zur Verschiebung der Garage an die beiden Grundstücksgrenzen (Nord und Ost). Der Vergrößerung der Garage wird nicht zugestimmt. Hier ist die im Bebauungsplan vorgesehene Größe einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.08.2018 09:08 Uhr