Formlose Bauvoranfrage - MVZ Vilsbiburg Silvamed GmbH, Baumgartenstraße 7 und Geiselsdorf 9 - Zukunftsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die formlose Anfrage ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Zu klären sind hierbei vom Grundsatz die angefragten Nutzungen der beiden Grundstücke. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schwalbenfeld. Dieser legt für diesen Bereich ein Industriegebiet gem. §9 BauNVO fest.


1. Apotheke auf Grundstück „Baumgartenstraße 7“

  • Nach BauNVO nur bedingt zulässig - Gebietscharakter
  • Beschränkung durch Bebauungsplan: Ausnahmsweise zulässig und Verkaufsfläche nicht größer als 500qm

2. Medizinische Behandlungs- und Aufenthaltsräume (Pension/ Hotel) auf Grundstück „Baumgartenstraße 7“

  • Nach BauNVO sind Anlagen für gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zulässig
  • Zu beachten ist jedoch bei allen ausnahmsweise zulässigen Nutzungen der Gebietscharakter eines Industriegebietes, der auf die ausschließliche Unterbringung von Gewerbebetrieben abstellt, die einen „erheblich belästigenden“ Störgrad aufweisen
  • Hierzu ist auch §15 BauNVO zu beachten: Bauliche Anlagen sind im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen
  • Industriegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von erheblich störenden Gewerbebetrieben

3. Anbau von naturheilkundlichen Kräutern auf Grundstück „Geiselsdorf 9“

  • Eine Privilegierung gem. §35 Abs.1 BauGB liegt nicht vor
  • Als sonstiges Vorhaben gem. §35 Abs. 2 BauGB zu werten


4. IT-Zentrum auf Grundstück „Baumgartenstraße 7“

  • Nach BauNVO sind Gewerbebetriebe aller Art zulässig. Ein GI soll jedoch nicht wie ein GE behandelt werden, da hier vorrangig grundsätzlich solche Gewerbebetriebe zugelassen werden sollen, die die Grenzwerte eines GE nicht einhalten können (Gebiet darf nicht kippen)
  • Vgl. hierzu Ausführungen zu Nr. 2



Die Anfrage der MVZ Vilsbiburg Silvamed GmbH wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Diskussion und Information vorgelegt. Beabsichtigt ist ein Termin beim Landratsamt Landshut zur Abstimmung und Vorgehensweise.
Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.
 

Diskussionsverlauf

Im Gremium wurde über die einzelnen Nutzungsarten diskutiert.

Eine Apotheke als innenstadtrelevate Nutzung soll nicht zugelassen werden. Im Gremium wurde ebenfalls angefragt, ob es eine Beschränkung zum Betrieb von Apotheken im Stadtbereich durch die Apothekenkammer gibt.

Im Zuge des ISEK soll geprüft werden, ob nicht auch ein neues Einzelhandelskonzept erarbeitet werden kann.

Aus der Diskussion ist festzuhalten, dass die Aufstockung des Gebäudes mit Nutzungsänderung in Arztpraxen im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt und errichtet wurde.

Um die weitergehenden Nutzungen, insb. die Kurpension, realisieren zu können (und die bestehende Nutzung zu legalisieren)wäre es empfehlenswert eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes aufzustellen.

Ein Beschluss wurde nicht gefasst.

Datenstand vom 08.10.2018 13:34 Uhr