Antrag auf Baugenehmigung - Franz Balk, Arberstraße 3, FlNr. 306/4, Gem. Vilsbiburg - Neubau einer Garage mit Lagerfläche


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vilsbiburg Süd“.

Zur Durchführung des Vorhabens benötigt der Bauherr folgende Befreiungen vom Bebauungsplan:

1. Firstrichtung – gedreht, wg. winkelförmigem Bau

2. Dachneigung – Bplan 18 – 23°, beantragt: 36°

3. Baugrenze

Die Befreiung von der Fristrichtung und der Dachneigung kann aus städtebaulichen Gründen erteilt werden.

Einer Befreiung von den Baugrenzen kann allerdings städtebaulich nicht zugestimmt werden. Dem Bauherren ist zu empfehlen, den Bauantrag vor Weiterreichung ans Landratsamt dahingehend zu ändern, dass sich das Gebäude innerhalb der Baugrenzen befindet.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2018 13:34 Uhr