Antrag auf Baugenehmigung - Michaela und Stefan Eierkaufer, Lerchenstraße 11, FlNr. 670, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Lerchenstraße 11.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Goben DB3.





















Folgende Befreiungen werden beantragt:



Die Garage und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude anzupassen. Dies gilt auch für die Firstrichtung der Garage. Auf Grund der Firsthöhe der Garage von 4,09m ist die Garage so zu drehen, dass die Traufseite zum Nachbarn zeigt. Dies minimiert die Beeinträchtigung für den Nachbarn. Zudem soll die Höhe der Garage angepasst werden.

Im Landratsamt Landshut ist speziell auch auf die Abstandsflächenthematik einzugehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2018 08:36 Uhr